Wir verantworten den Winterdienst auf Fahrbahnen, Radstreifen und Fußgängerüberwegen. Hinzu kommen Haltestellen, Radwege sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen. Wichtig: Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger zuständig. Unsere aktuelle Pressemitteilung zum Thema finden Sie hier.
Priorität beim BSR-Winterdienst haben Stadtautobahnen sowie Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr, Radstreifen und Fußgängerüberwege. Erst wenn diese Straßen abgearbeitet sind, kommen Nebenstraßen an die Reihe. Neben der Verkehrssicherungspflicht sind uns Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit sehr wichtig.
Die Einsatzmaßnahmen werden auf Basis von Wetterdienst- und Straßenzustandsinformationen festgelegt. Die BSR-Beschäftigten sind in der Regel in zwei Schichten unterwegs – bei extremen Wetterlagen auch in drei Schichten, das heißt rund um die Uhr.