Das Berliner Verwaltungsgericht macht in seinem Beschluss deutlich, dass die Untersagung der Ausweitung des Sammelsystems Gelbe Tonne plus rechtmäßig und die sofortige Vollziehung dieser Untersagung durch die Senatsumweltverwaltung im öffentlichen Interesse geboten ist. Diese rechtliche Klarstellung begrüßt die BSR ausdrücklich.
Für den Bestand an Gelben Tonnen plus hat das Gericht aufgrund der mehrjährig geduldeten Pilotphase und der ausstehenden Hauptsachebefassung kein besonderes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug der Untersagung gesehen. Dem Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache sieht die BSR zuversichtlich entgegen.
BSR ist durch die Eilentscheidung nicht an der flächendeckenden Einführung der Orange Box gehindert und wird dieses Vorhaben mit Nachdruck weiterverfolgen.
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