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Abfuhr Bioguttonne

Am 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Ziel der Neuerung ist u.a., den Eintrag von Fremdstoffen – insbesondere von Kunststoffen (Plastik) – in die Böden zu minimieren. Um solche Störstoffe von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen (Vergärung bzw. Kompostierung) herauszuhalten, gelten ab dem 1. Mai gemäß neuer BioAbfV strengere Grenzwerte bei der Bioabfallsammlung: So darf der Gewichtsprozentanteil von Kunststoff (Plastik) am Bioabfall nicht mehr als 1 % betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe (Plastik und andere Störstoffe) am Biogut darf 3 % nicht überschreiten.

 

Was bedeutet das für Kundinnen und Kunden?

 

Mit der Neuerung zum 1. Mai 2025 ändert sich für die Kundinnen und Kunden der BSR grundsätzlich nichts. Denn schon jetzt dürfen die von der BSR aufgestellten Biotonnen nur entsprechend den Abfalltrennvorschriften der Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrW-/AbfG Berlin und KrWG Bund) befüllt werden.

 

Gemäß § 8 Absatz 7 der BSR-Abfallwirtschaftssatzung ist die BSR bereits heute berechtigt, bei erheblicher Fehlbefüllung die Entleerung von Biotonnen und auch Wertstofftonnen abzulehnen. Wenn bis zur nächsten Leerung keine Nachsortierung erfolgt ist, kann das Unternehmen schon jetzt eine gebührenpflichtige Zusatzentleerung als Restabfall oder eine Sonderabfuhr mit Behälterwechselgebühr vornehmen. Daran ändert auch die neue BioAbfV nichts.

 

Bußgelder für falsch befüllte Biotonnen drohen Kundinnen und Kunden nach dem 1. Mai nicht. Die Novelle der BioAbfV sieht Sanktionen ausschließlich für Entsorgungsunternehmen vor, die an Behandlungsanlagen Bioabfälle liefern, welche die neuen Grenzwerte von 1 % Kunststoffanteil bzw. 3 % Gesamtfremdstoffanteil überschreiten.

 

Wie wird Biogut am besten getrennt?

 

Dennoch sollten Kundinnen und Kunden die BioAbVf-Novelle zum Anlass nehmen, ihr Biogut ab dem 1. Mai 2025 noch konsequenter zu trennen. Das heißt zum einen, den richtigen Abfallbehälter zu nutzen: Biogut gehört nicht in die Restabfalltonne, sondern in die Biotonne.

 

Auch in Berlin landet immer noch zu viel organischer Abfall im Restmüll. Das ist schade, weil eine Steigerung der Bioabfallmenge nicht nur die Restabfalltonne und damit den eigenen Geldbeutel entlastet, sondern auch die Umwelt und das Klima schont. Denn aus dem Biogut erzeugt die BSR klimafreundliches Biogas und wertvollen Kompost.

 

Zum anderen kommt es beim Trennen auch auf eine möglichst hohe Qualität des Bioguts an. Hierbei ist besonders wichtig: Plastik darf nicht in die BSR-Biotonne. Das gilt übrigens sowohl für herkömmlichen Kunststoff als auch für Bioplastik.

 

Bioplastiktüten werden in der BSR-Biovergärungsanlage als sog. Störstoffe aussortiert, weil die Technik sie nicht von konventionellen Plastiktüten unterscheiden kann. Falls Bioplastiktüten dennoch in den Vergärungsprozess der Biogasanlage gelangen, zersetzen sie sich dort nicht ausreichend. Entsprechende Bioplastik-Reste müssen bei der Aufbereitung der Gärrückstände aufwändig herausgesiebt werden. Deshalb empfiehlt die BSR biologisch abbaubare Papierbeutel für die Entsorgung von Bioabfall.

 

Was soll in die BSR-Biotonne?

Neben Essensresten (auch gekochte) gehören alte Lebensmittel (ohne Verpackungen), Obst- und Gemüsereste, Schalen, Kaffeesatz/-filter, Teebeutel und Eierschalen, Grün- und Strauchschnitt sowie Blumen und Laub in die Biotonne.

 

Was darf nicht in die BSR-Biotonne?

Kunststoffe, Verpackungen, Folien, Plastiktüten (auch keine Bioplastiktüten), Metalle, Windeln, Staubsaugerbeutel, Katzen- und Kleintierstreu u.v.m. gehören auf keinen Fall in die Biotonne.

 

Mehr Informationen zur richtigen Biogut-Sammlung:
www.bsr.de/biogut

www.wirfuerbio.de