BSR auf Winter eingestellt
Der Winterdienst der BSR ist startklar. Im Ernstfall halten
450 Räum- und Streufahrzeuge sowie bis zu 2000 Mitarbeiter
Straßen, Radwege und Kreuzungsbereiche schnee- bzw.
glättefrei
Wann und von welcher Seite sich der Winter zeigen wird, ist noch ungewiss. Dennoch, die BSR ist für den Fall der Fälle gerüstet. Schließlich gilt es schnell, effizient und zudem umweltverträglich für 10.500 Straßenkilometer (das entspricht fast der Entfernung Berlin – La Paz/ Bolivien), 1100 Kilometer Radwege sowie über 18.000 Kreuzungen und Fußgängerüberwege Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dabei wird die Stadtreinigung natürlich auch den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht, was zum Beispiel den maßvollen Einsatz von Auftaumitteln bedeutet. Wichtig für die eigene Sicherheit und für die anderer Verkehrsteilnehmer sind zudem Winterreifen und eine den Witterungsverhältnissen angepasste Fahrweise.
Winterdienst – was, wann und wo?
Seit der Winterperiode 2003/04 setzt die BSR im Winterdienst Auftaumittel (Feuchtsalz) zur Glättebekämpfung ein. Das geschieht verantwortungsbewusst mit geringsten Mengen (maximal 25 Gramm pro Quadratmeter)
- An Kreuzungen und Einmündungen aller verkehrswichtigen Hauptstraßen einschließlich der BVG Haltebuchten sowie anderen Straßen mit liniengebundenem Personennahverkehr (Einsatzstufe 1). Bei extremer Glättebildung sowie zur Aufrechterhaltung des ÖPNV kann Streckenstreuung erfolgen.
- Auf der Stadtautobahn und teilweise den Bundesfernstraßen erfolgt nach örtlichen Erfordernissen eine durchgängige Streuung der Fahrbahnen.
- Die mehr als 18000 Fußgängerüberwege werden – teilweise mehrfach täglich – vom Schnee beräumt und bei Glätte weiterhin mit Splitt abgestreut.
- Ab einer Schneehöhe von etwa 3 Zentimeter erfolgt Schneepflugeinsatz auf den Fahrbahnen – zuerst in der Einsatzstufe 1, danach in der Einsatzstufe 2 (das sind Wohn- und Nebenstraßen). In dieser Einsatzstufe gilt zudem auf den Fahrbahnen keine Streupflicht für die BSR.
- Ausgebaute und mit Winterdienstfahrzeugen befahrbare Radwege werden bei Schnee beräumt.
- An Haltestellen, hinter denen ein ausgebauter Radweg verläuft, hat die BSR die Verkehrssicherungspflicht (Schnee- und Glättebeseitigung in einem zum Ein- und Aussteigen erforderlichen Umfang). Für alle anderen Haltestellen ist der direkte Grundstücksanlieger verantwortlich.
Für das Räumen und Streuen auf Gehwegen sowie Privatstraßen sind die Grundstücks- bzw. Straßeneigentümer verantwortlich. Ein wichtiges Anliegen in der Winterzeit: die Wege zu den Standorten der Mülltonnen sollten - mindestens in Behälterbreite bis 7 Uhr geräumt und gestreut sein. Ansonsten kann die Müllabfuhr die Behälter nicht leeren und bei Unfällen drohen auch Regressansprüche.
Der Winter kennt keine festen Arbeitszeiten – dies gilt dann auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtreinigung. Es ist nicht selten, dass sie rund um die Uhr arbeiten. Gerade in den Spitzenzeiten des Berufsverkehrs hilft es allen, wenn andere Verkehrsteilnehmer den Winterdienstfahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen.
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