Ab 1. Januar 2006 wird es die Nachbarschaftstonne für Eigenheime geben. 60-Liter und 120-Liter-Behälter für Hausmüll und BioGUT können dann von Eigenheimgrundstücken gemeinsam genutzt und damit Müllgebühren gespart werden.
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe bieten ab 2006 eine neue Dienstleistung an: zwei unmittelbar nebeneinander liegende Grundstücke können gemeinsam eine Nachbarschaftstonne nutzen. Dies ist ein spezielles Angebot für Ein- und Zweifamilienhausbewohner, da die Gebühren für die 60-Liter Behälter zum 01.01. 2005 aufgrund der kostengerechten Tarifkalkulation überproportional angestiegen waren. Mit der gemeinsamen Nutzung der Abfallbehälter können nun die Kosten für die Abfallentsorgung gesenkt werden.
Für die Nachbarschaftstonne gelten einige Rahmenbedingungen: So bleibt das Mindestvolumen für Restabfall von 30 L wöchentlich, das jeder Haushalt vorhalten muss, bestehen.
Für den Wechsel zur Nachbarschaftstonne berechnen die BSR 20,45 EUR - wie bei allen Behälterwechseln für kleine Tonnen.
Die Rechnung für die Nachbarschaftstonne geht nur an einen der beiden Nachbarn. Wie die Nachbarn sich den Rechnungsbetrag aufteilen, bleibt ihnen überlassen. Der Sonderfall zweier Grundstückseigentümer mit einer gemeinsamen Mülltonne hat dennoch einige rechtliche Hürden. Um dadurch keinen unnötigen Aufwand beim Zahlungsverkehr zu produzieren - der letztlich alle anderen Gebührenzahler belasten würde – muss der Rechnungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilen.
Um weitere rechtlich notwendige Fragestellungen – wie zum Beispiel das Betretungsrecht der Grundstücke - im Vorfeld zu klären und um die Grundstückseigentümer umfassend zu informieren, kann die Nachbarschaftstonne nur von beiden Eigentümern gemeinsam beantragt werden. Dazu gibt es bei den BSR ein Formular: am einfachsten im Internet unter www.BSR.de oder per Faxabruf 7592-4290. Anrufer erhalten das Formular ab sofort auch zugeschickt. Dabei kann es allerdings bei großer Nachfrage zu telefonischen Engpässen kommen – in diesem Fall bitten wir um Geduld.
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