Für die kommende Winterperiode ist die BSR bestens gerüstet, um ihre Aufgaben schnell, effizient und im Einklang mit den Anforderungen des Umweltschutzes durchzuführen. So sorgen bis zu 2100 Frauen und Männer in orange sowie 480 Räum- und Streufahrzeuge für sichere Fahrt auf unseren Hauptstadtstraßen.
Folgende Aufgaben umfasst der Winterdienst:
- Räumen und Streuen der Kreuzungen und Einmündungen aller verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen, an Haltebuchten der BVG sowie weiterer Straßen mit liniengebundenem Personennahverkehr (Einsatzstufe 1). Wie bisher werden hier verantwortungsbewusst und in geringsten Mengen (maximal 25 Gramm pro Quadratmeter) Auftaumittel in Form von Feuchtsalz zur Glättebekämpfung eingesetzt. Besteht extreme Glätte, die den ÖPNV gefährdet, ist auch Streckenstreuung möglich.
- Auf der Stadtautobahn und teilweise Bundesfernstraßen wie z.B. der Heerstraße kann entsprechend den örtlichen Verhältnissen auch eine Streckenstreuung erfolgen.
- Fahrbahnen der Einsatzstufe 2 (Neben- und Wohnstraßen mit geringer Verkehrsbedeutung) werden nur mit dem Schneepflug bearbeitet. Dies erfolgt abhängig vom Abarbeitungszustand der Straßen der Einsatzstufe 1. Auch dürfen hier keine Auftaumittel eingesetzt werden. Übrigens, zählt man beide Einsatzstufen zusammen, kommen für die BSR stattliche 10.500 Arbeitskilometer zusammen.
Darüber hinaus sind
- Rund 18.500 Kreuzungen – häufig mehrmals am Tag – vom Schnee zu beräumen. Bei Glätte wird ausschließlich Splitt gestreut.
- Radwege außerhalb der Einsatzstufe 1 (ca.1.100 Kilometer), die ausgebaut und mit Winterdienstfahrzeugen befahrbar sind, werden vom Schnee beräumt.
Seit dem Winter 2010 / 2011 hat der Gesetzgeber den BSR Winterdienst um folgende Aufgaben erweitert:
- Schneeräumung und Glättebekämpfung an allen gehwegseitigen Haltestellen der BVG und zwar in der Länge der Haltestelle sowie auf zwei Meter Tiefe inklusive Zugang bis zum Gehweg. Wie bisher ist der Gehweg selbst vom Grundstücksbesitzer zu bearbeiten. An Tramhaltestellen auf Mittelinseln liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der BVG.
- Auf wichtigen Plätzen der Stadt wie dem Alexander-, Hermann-Ehlers-, Breitscheid-, Wittenberg-, Bebel-, Hermann-, Pariser-, Kurt-Schumacher- und Friedrich-Ebert-Platz aber auch dem Platz des 18. März, dem Gendarmenmarkt und dem Hackeschen Markt sowie den
- Fußgängerzonen der Altstadt Spandau, am Fritz-Lang-Platz, der Gorkistraße zwischen Berliner- und Buddestraße, der Marzahner Promenade, der Rathausstraße in Mitte und zwar zwischen Jüden- und Gontardstraße sowie der Wilmersdorfer Straße erfolgen Räum- und Streumaßnahmen.
- Ausgewiesene Radwege, die begleitend zu verkehrswichtigen Straßen (Einsatzstufe 1) verlaufen, ist der Schnee zeitnah zum Winterdienst auf der Fahrbahn zu beseitigen. Außerdem sind diese Radwege Bestandteil der Streupläne.
Der Winter kennt für die bis zu 2100 Frauen und Männer in orange mit ihren 480 Räum- und Streufahrzeugen keine festen Arbeitszeiten. Nicht selten sind daher Einsätze rund um die Uhr angesagt. Um auch in den Spitzenzeiten des Berufsverkehrs zügig für freie Fahrt sorgen zu können, ist den Winterdienstfahrzeugen möglichst freie Fahrt einzuräumen.
Damit auch die Müllabfuhr im Winter ihre Arbeit machen kann, sollte jeder Grundstücksbesitzer für geräumte und gestreute Wege zu den Mülltonnen sorgen. Sehr häufig sind nicht nur bei „hartem Winter“ die Zugänge zu den Mülltonnen und zur Straße nicht schnee- und eisfrei. Die Folge: Tonnen können nicht entsorgt werden. Aus diesem Grund bittet die Stadtreinigung alle Grundstückseigentümer - auch zur Sicherheit der Mieterinnen und Mieter – dafür zu sorgen, dass die Wege zu den Mülltonnen mindestens in Behälterbreite bis 6 Uhr schnee- und glättefrei sind.
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