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Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist für die beginnende Winterperiode umfassend gerüstet. Rund 2.100 Beschäftigte sowie 540 Räum- und Streufahrzeuge stehen für den BSR-Winterdienst bereit. Auch die Vorratslager für das Streugut sind gut gefüllt. Die BSR verantwortet den Winterdienst auf den Fahrbahnen von öffentlichen Straßen (ca. 10.800 Arbeitskilometer) und auf Fußgängerüberwegen in Kreuzungsbereichen (ca. 58.000 Überwege). Dazu kommen Haltestellen, Radwege sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen. Für den Winterdienst auf öffentlichen und privaten Gehwegen sowie auf Fahrbahnen von Privatstraßen sind die Anlieger zuständig.

Die BSR-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen rücken mit ihren Räum- und Streufahrzeugen im Schichtdienst aus. Wenn die Wetterlage es erfordert, ist der BSR-Winter-dienst rund um die Uhr im Einsatz. In Berlin hat sich seit vielen Jahren der „Differenzierte Winterdienst“ bewährt. Das Ziel hierbei ist eine optimale Balance zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit. Autofahrer können ihren Beitrag für sichere Straßen leisten, indem sie den Winterdienstfahrzeugen ein schnelles Durchkommen ermöglichen und ihre Fahrweise der Witterung anpassen.

Die BSR ist im Einzelnen für folgende Bereiche verantwortlich:
Straßen der Einsatzstufe E1 (ca. 3.500 Arbeitskilometer): Das sind Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Diese haben beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt den Schnee von den Fahrbahnen. Gleichzeitig erfolgt eine Punktstreuung mit Feuchtsalz im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Haltestellen und besonderen Gefahrenstellen. Bei extremen Witterungsverhältnissen ist auch eine Streckenstreuung möglich, d.h. eine durchgängige Streuung der Fahrbahnen.
Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen (ca. 300 Arbeitskilometer): Auch diese Straßen haben oberste Priorität. Die BSR räumt den Schnee von den Fahrbahnen und führt nach örtlichen Erfordernissen eine Streckenstreuung mit Feuchtsalz durch.
Straßen der Einsatzstufe E2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind öffentliche Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, also Nebenstraßen. Erst wenn der Abarbeitungsstand von E1-Straßen und Stadtautobahnen es zulässt, führt die BSR auf E2-Straßen eine Schneeräumung durch. Eine Feuchtsalzstreuung ist nur ausnahmsweise auf Anforderung von Polizei oder Feuerwehr erlaubt (z.B. bei Wasserrohrbruch oder Löschmitteleinsatz).
Fußgängerüberwege an Kreuzungen und Einmündungen (ca. 58.000 Überwege): Die BSR befreit die Überwege von Schnee und streut mit Splitt.
Gehwegseitige Haltestellen (ca. 6.400 Bus- und Tramhaltestellen): Auf der gesamten Haltestellen-Länge wird Schnee geräumt und Splitt gestreut.
Bestimmte Plätze und Fußgängerzonen: Auf einigen Plätzen (z.B. Alexanderplatz, Breitscheidplatz, Pariser Platz) und Fußgängerzonen (z.B. Rathausstraße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Spandau) räumt die BSR Schnee und streut Splitt.
Mit Kehrmaschinen befahrbare Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Hier wird ausschließlich Schnee geräumt.

Die Anlieger sind im Einzelnen für folgende Bereiche zuständig:
Gehwege: Anlieger bzw. Grundstückseigentümer müssen auf öffentlichen und privaten Gehwegen Schnee und Eis beseitigen sowie mit abstumpfenden Mitteln streuen (z.B. Splitt, Sand). Damit die Müllabfuhr auch im Winter zuverlässig funktio-niert, ist es wichtig, dass die Zugänge zu den Mülltonnen bis sechs Uhr morgens mindestens in Breite eines Müllbehälters schnee- und eisfrei sind.
Privatstraßen: Auch hier ist der Winterdienst Anlieger- bzw. Eigentümerpflicht.