Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat Anfang Oktober ihren Spezialeinsatz zur Laubbeseitigung auf Berlins Straßen gestartet. Dafür stehen rund 2.200 Beschäftigte und 550 Fahrzeuge zur Verfügung. Pro Herbstsaison sammelt die BSR durchschnittlich 37.000 Tonnen Laub ein – das entspricht dem Gewicht von etwa 6.200 afrikanischen Elefanten. Die BSR kümmert sich um die Laubentfernung im öffentlichen Straßenland. Für das Laub von Privatgrundstücken bietet sie BSR-Laubsäcke sowie Laub- und Gartentonnen an. Wer Gartenlaub einfach auf die Straße kehrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße.
Beim BSR-Laubeinsatz sind die Reinigungskräfte in Gruppenkomplexen unterwegs. Die Fahrzeugtechnik besteht vor allem aus Kehrmaschinen sowie Kehrichtsammel- und Ladekranfahrzeugen. Außerdem kommen etwa 100 Laubsauger sowie hunderte Besen, Rechen und Laubbläser zum Einsatz – wobei die Zahl der elektrisch betriebenen Laubbläser stetig wächst. Die BSR-Beschäftigten kehren das Laub von Geh- und Radwegen sowie aus Parkbuchten in Richtung Fahrbahn, wo Kehrmaschinen es direkt aufnehmen. Größere Laubmengen werden zu Haufen zusammengeschoben und gesondert abtransportiert. Das eingesammelte Laub wird in Großkompostieranlagen gebracht. Dort entsteht daraus frische Komposterde.
Für die Laubbeseitigung auf den meisten Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen ist die BSR zuständig. Das bedeutet: Auf Straßen, die auch sonst von der BSR gesäubert werden, kümmern sich BSR-Beschäftigte um das Laub. Auf Straßen, deren normale Reinigung den Anliegern obliegt, müssen diese selbst das Laub entfernen. In Parks und sonstigen Grünanlagen sind in der Regel die Bezirksämter für das Laubsammeln verantwortlich. Eine Ausnahme bilden solche Parks, die von der BSR im Rahmen des Pilotprojekts Parkreinigung gesäubert werden.
Laub aus dem eigenen Garten kann auf dem Privatgrundstück kompostiert oder in kleinen Mengen auch über die Biotonne entsorgt werden. Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit bieten BSR-Laubsäcke: Diese sind für vier Euro auf den Recyclinghöfen erhältlich. Gefüllte BSR-Säcke dürfen an den Straßenrand gestellt werden – der Abholservice ist im Kaufpreis inbegriffen. Verboten ist es jedoch, Gartenlaub vom eigenen Grundstück einfach auf die Straße zu kehren. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit entsprechender Geldbuße geahndet wird.
Besonders praktisch ist die Laubentsorgung mit der Laub- und Gartentonne der BSR: Diese 660-Liter-Tonne für Laub sowie Baum-, Strauch- und Rasenschnitt kann über das Kundenportal bestellt werden. Sie ist für die Frühjahrsmonate (März bis Mai) oder die Herbstmonate (September bis November) buchbar – oder auch für einen Gesamtzeitraum von März bis November. Die Laub- und Gartentonne wird alle 14 Tage geleert.
Die BSR führt ihre Laubbeseitigungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland grundsätzlich mehrmals pro Herbstsaison durch, weil naturgemäß immer wieder neues Laub nachfällt. Währenddessen läuft die normale Straßenreinigung in angepasster Form weiter. Falls es jedoch zu einem größeren Kälteeinbruch kommt, hat der Winterdienst stets Vorrang: Die Entfernung des Straßenlaubs müsste dann warten, bis sich die Wetterverhältnisse wieder entspannt haben.
Mehr Infos zum Thema Laubbeseitigung:
https://www.bsr.de/laub-20373.php
Mehr Infos zu BSR-Laubsäcken sowie zur Laub- und Gartentonne:
https://www.bsr.de/gartenabfaelle-23508.php
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