Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist für die beginnende Winterperiode gut gerüstet: 2.100 Beschäftigte sowie 540 Räum- und Streufahrzeuge sind für den BSR-Winterdienst einsatzbereit. In den Streugutlagern befinden sich zudem 13.000 Tonnen Salz und 5.000 Tonnen Splitt. Die BSR verantwortet den Winterdienst auf Fahrbahnen einschl. Radstreifen (10.900 Arbeitskilometer) und auf Fußgängerüberwegen (58.000 Überwege). Dazu kommen Haltestellen, Radwege sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen. Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger zuständig. Über Einsatzmaßnahmen des Winterdienstes informiert die BSR auch via Twitter: https://twitter.com/BSR_de
Wetterdienst-Meldungen und Straßenzustands-Informationen bilden die Basis für die Einsatzmaßnahmen. In der Regel sind die BSR-Beschäftigten in zwei Schichten unterwegs – bei extremen Wetterlagen auch in drei Schichten, also rund um die Uhr. Hierbei arbeiten die Einsatzkräfte nach dem Prinzip des „Differenzierten Winterdienstes“, d.h. sie achten auf eine optimale Balance von Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit. Autofahrende können zu sicheren Straßen beitragen, indem sie Winterreifen verwenden, ihre Fahrweise der Witterung anpassen und den Winterdienstfahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen.
Zuständigkeiten der BSR:
► Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen (ca. 300 Arbeitskilometer): Diese haben beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt dort Schnee und führt Streckenstreuungen durch, d.h. durchgängige Streuungen mit Feuchtsalz.
► Straßen der Einsatzstufe E 1 (ca. 3.600 Arbeitskilometer): Das sind Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Auch für diese Straßen besteht besondere Priorität. Die BSR räumt hier Schnee von Fahrbahnen und Radstreifen. Zugleich erfolgen Punktstreuungen mit Feuchtsalz, und zwar an Kreuzungen, Einmündungen, Haltestellen sowie besonderen Gefahrenstellen. Bei extremen Wetterverhältnissen finden auch Streckenstreuungen statt.
► Straßen der Einsatzstufe E 2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung – zumeist Neben- und Wohnstraßen. Sie werden mit nachrangiger Dringlichkeit bearbeitet. Erst wenn die Abarbeitung der Stadtautobahnen und E 1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf E 2-Straßen Schneeräumungen durch. Das Streuen mit Feuchtsalz ist auf E 2-Straßen nicht erlaubt (Ausnahmen z.B. bei Wasserrohrbruch oder Löschwassereinsatz).
► Fußgängerüberwege (ca. 58.000 Überwege): Die BSR kümmert sich ebenfalls um den Winterdienst auf Fußgängerüberwegen an Kreuzungen und Einmündungen. Die Einsatzkräfte befreien die Überwege von Schnee und streuen mit Splitt.
► Haltestellen (ca. 6.400 Bus- und Straßenbahnhaltestellen): Auch gehwegseitige Haltestellen von Bus und Tram fallen in die Zuständigkeit der BSR. Es wird auf der gesamten Haltestellen-Länge Schnee geräumt und Splitt gestreut.
► Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Für gekennzeichnete Radwege, die mit Winterdienstfahrzeugen befahrbar sind, ist die BSR ebenfalls verantwortlich. Das Gesetz sieht hier ausschließlich Schneeräumung vor, aber keine Streumaßnahmen.
► Plätze und Fußgängerzonen (12 Plätze, 6 Fußgängerzonen): Die BSR ist nur zuständig für bestimmte Plätze (z.B. Alexanderplatz, Pariser Platz, Breitscheidplatz) und Fußgängerzonen (z.B. Rathausstraße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Spandau). Die Einsatzkräfte räumen dort Schnee und streuen mit Splitt.
Zuständigkeiten der Anlieger:
► Gehwege: Auf Gehwegen müssen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Außerdem ist der Gehwegbereich mit abstumpfenden Mitteln zu streuen (z.B. Splitt oder Sand). Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern geahndet.
► Mülltonnen-Zugänge: Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es wichtig, dass die Zugänge zu den Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eisfrei sind, und zwar mindestens in der Breite eines Müllbehälters.
► Privatstraßen: Auch auf Privatstraßen sind Anlieger bzw. Grundstückseigentümer verpflichtet, die erforderlichen Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.
Weitere Informationen zum BSR-Winterdienst:
► Twitter:
https://twitter.com/BSR_de
► Broschüre und FAQs:
https://www.bsr.de/winterdienst-20511.php
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