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Für den nahenden Winter ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) gut gerüstet: Insgesamt stehen 2.100 Beschäftigte sowie 540 Räum- und Streu­fahr­zeuge bereit. Die Streugutlager sind mit 12.500 Tonnen Salz und 5.000 Tonnen Splitt gefüllt. Auch für die Tourenplanung sind alle Vor­berei­tungen getroffen. Die BSR verantwortet den Winterdienst auf Fahrbahnen (10.800 Arbeitskilometer) und auf Fußgängerüberwegen (58.000 Überwege). Hinzu kommen Haltestellen, Radwege sowie bestimmte Plätze und Fußgänger­zonen. Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger zuständig.

Die Einsatzmaßnahmen werden auf Basis von Wetterdienst- und Straßenzustands­informationen festgelegt. Die BSR-Mitarbeiter sind in der Regel in zwei Schichten unterwegs – bei extremen Wetterlagen sogar rund um die Uhr. In Berlin hat sich seit Jahren der „Diffe­ren­zierte Winterdienst“ bewährt: Ziel ist dabei die optimale Balance zwischen Verkehrs­sicher­heit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit. Autofahrer können die BSR unterstützen, indem sie ihre Fahrweise der Witterung anpassen und den Winterdienstfahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen.

Winterdienst-Zuständigkeit der BSR:
► Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen
(ca. 300 Arbeitskilometer): Diese Straßen haben beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt den Schnee von den Fahr­bahnen und führt Strecken­streuungen durch, d.h. durchgängige Streu­ungen der Fahrbahn mit Feuchtsalz.
► Straßen der Einsatzstufe E1 (ca. 3.500 Arbeitskilometer): Das sind Haupt­verkehrs­straßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Auch diese Straßen haben – wie Stadtautobahnen – beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt hier den Schnee von den Fahr­bahnen. Zugleich erfolgen Punkt­streuungen mit Feuchtsalz, und zwar im Bereich von Kreuzungen, Einmün­dungen, Haltestellen und besonderen Gefahrenstellen. Bei extremen Wetterverhältnissen werden auch Strecken­streuungen durchgeführt.
► Straßen der Einsatzstufe E2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, z.B. Nebenstraßen. Erst wenn der Abarbeitungs­­­stand von Stadtautobahnen und E1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf den Fahrbahnen der E2-Straßen Schneeräumungen durch – also nachrangig. Streumaßnahmen mit Feuchtsalz sind auf E2-Straßen nicht erlaubt (nur ausnahmsweise z.B. bei Wasser­rohrbruch oder Lösch­wasser­einsatz).
► Fußgängerüberwege (ca. 58.000 Über­wege): Die BSR kümmert sich auch um den Winterdienst auf Fußgängerüberwegen an Kreuzungen und Einmündungen. Sie befreit die Überwege von Schnee und streut mit Splitt.
► Haltestellen (ca. 6.400 Bus- und Tramhaltestellen): Gehwegseitige Haltestellen fallen in den Zuständigkeitsbereich der BSR. Auf der gesamten Haltestellen-Länge wird Schnee geräumt und Splitt gestreut.
Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Auch für gekennzeichnete Radwege, die mit Kehr­ma­schinen befahrbar sind, ist die BSR verantwortlich. Das Gesetz sieht hier aus­schließlich Schneeräumungen und keine Streumaßnahmen vor.
► Plätze und Fußgängerzonen: Die BSR ist nur zuständig für bestimmte Plätze (z.B. Alex­an­der­­platz, Breitscheidplatz, Pariser Platz) und Fußgängerzonen (z.B. Rathaus­straße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Spandau). Hier räumt sie den Schnee und streut mit Splitt.

Winterdienst-Zuständigkeit der Anlieger:
► Gehwege:
Auf Gehwegen müssen die Anlieger bzw. Grundstückseigentümer sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Außerdem ist der Gehwegbereich mit ab­stumpfenden Mitteln zu streuen (z.B. Splitt oder Sand).
Mülltonnen-Zugänge: Für eine reibungslose Müllabfuhr ist es wichtig, dass die Zugänge zu den Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eisfrei sind, und zwar mindestens in Breite eines Müllbehälters.
Privatstraßen: Auch auf Privatstraßen ist der Winterdienst Anlieger- bzw. Eigentümer­pflicht.

Weitere Infos zum Winterdienst:
► Broschüren-Download:

http://www.bsr.de/assets/downloads/BSR_Strassenreinigung_Flyer_Web.pdf
FAQs zum Winterdienst:
http://www.bsr.de/11873.html