Für den nahenden Winter ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) gut gerüstet: Insgesamt stehen 2.100 Beschäftigte sowie 540 Räum- und Streufahrzeuge bereit. Die Streugutlager sind mit 12.500 Tonnen Salz und 5.000 Tonnen Splitt gefüllt. Auch für die Tourenplanung sind alle Vorbereitungen getroffen. Die BSR verantwortet den Winterdienst auf Fahrbahnen (10.800 Arbeitskilometer) und auf Fußgängerüberwegen (58.000 Überwege). Hinzu kommen Haltestellen, Radwege sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen. Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger zuständig.
Die Einsatzmaßnahmen werden auf Basis von Wetterdienst- und Straßenzustandsinformationen festgelegt. Die BSR-Mitarbeiter sind in der Regel in zwei Schichten unterwegs – bei extremen Wetterlagen sogar rund um die Uhr. In Berlin hat sich seit Jahren der „Differenzierte Winterdienst“ bewährt: Ziel ist dabei die optimale Balance zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit. Autofahrer können die BSR unterstützen, indem sie ihre Fahrweise der Witterung anpassen und den Winterdienstfahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen.
Winterdienst-Zuständigkeit der BSR:
► Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen (ca. 300 Arbeitskilometer): Diese Straßen haben beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt den Schnee von den Fahrbahnen und führt Streckenstreuungen durch, d.h. durchgängige Streuungen der Fahrbahn mit Feuchtsalz.
► Straßen der Einsatzstufe E1 (ca. 3.500 Arbeitskilometer): Das sind Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Auch diese Straßen haben – wie Stadtautobahnen – beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt hier den Schnee von den Fahrbahnen. Zugleich erfolgen Punktstreuungen mit Feuchtsalz, und zwar im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Haltestellen und besonderen Gefahrenstellen. Bei extremen Wetterverhältnissen werden auch Streckenstreuungen durchgeführt.
► Straßen der Einsatzstufe E2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, z.B. Nebenstraßen. Erst wenn der Abarbeitungsstand von Stadtautobahnen und E1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf den Fahrbahnen der E2-Straßen Schneeräumungen durch – also nachrangig. Streumaßnahmen mit Feuchtsalz sind auf E2-Straßen nicht erlaubt (nur ausnahmsweise z.B. bei Wasserrohrbruch oder Löschwassereinsatz).
► Fußgängerüberwege (ca. 58.000 Überwege): Die BSR kümmert sich auch um den Winterdienst auf Fußgängerüberwegen an Kreuzungen und Einmündungen. Sie befreit die Überwege von Schnee und streut mit Splitt.
► Haltestellen (ca. 6.400 Bus- und Tramhaltestellen): Gehwegseitige Haltestellen fallen in den Zuständigkeitsbereich der BSR. Auf der gesamten Haltestellen-Länge wird Schnee geräumt und Splitt gestreut.
► Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Auch für gekennzeichnete Radwege, die mit Kehrmaschinen befahrbar sind, ist die BSR verantwortlich. Das Gesetz sieht hier ausschließlich Schneeräumungen und keine Streumaßnahmen vor.
► Plätze und Fußgängerzonen: Die BSR ist nur zuständig für bestimmte Plätze (z.B. Alexanderplatz, Breitscheidplatz, Pariser Platz) und Fußgängerzonen (z.B. Rathausstraße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Spandau). Hier räumt sie den Schnee und streut mit Splitt.
Winterdienst-Zuständigkeit der Anlieger:
► Gehwege: Auf Gehwegen müssen die Anlieger bzw. Grundstückseigentümer sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Außerdem ist der Gehwegbereich mit abstumpfenden Mitteln zu streuen (z.B. Splitt oder Sand).
► Mülltonnen-Zugänge: Für eine reibungslose Müllabfuhr ist es wichtig, dass die Zugänge zu den Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eisfrei sind, und zwar mindestens in Breite eines Müllbehälters.
► Privatstraßen: Auch auf Privatstraßen ist der Winterdienst Anlieger- bzw. Eigentümerpflicht.
Weitere Infos zum Winterdienst:
► Broschüren-Download:
http://www.bsr.de/assets/downloads/BSR_Strassenreinigung_Flyer_Web.pdf
►FAQs zum Winterdienst:
http://www.bsr.de/11873.html
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