Wetterdienst- und Straßenzustandsinformationen bilden die Grundlage für die Einsatzmaßnahmen. Die BSR-Beschäftigten sind in der Regel in zwei Schichten unterwegs – bei extremen Wetterlagen sogar rund um die Uhr. Hierbei arbeiten die Einsatzkräfte nach dem Prinzip des „Differenzierten Winterdienstes“, d.h. sie streben eine optimale Balance von Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit an. Autofahrer können ihren Beitrag für sichere Straßen leisten, indem sie Winterreifen verwenden, ihre Fahrweise der Witterung anpassen und den Winterdienstfahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen.
► Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen (ca. 300 Arbeitskilometer): Diese haben beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt Schnee und führt Streckenstreuungen durch, d.h. durchgängige Streuungen mit Feuchtsalz.
► Straßen der Einsatzstufe E1 (ca. 3.500 Arbeitskilometer): Das sind Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Auch für diese Straßen besteht oberste Priorität. Die BSR räumt Schnee von den Fahrbahnen einschließlich Radstreifen. Zugleich erfolgen Punktstreuungen mit Feuchtsalz, und zwar an Kreuzungen, Einmündungen, Haltestellen und besonderen Gefahrenstellen. Bei extremen Wetterverhältnissen finden auch Streckenstreuungen statt.
► Straßen der Einsatzstufe E2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung – zumeist Nebenstraßen. Sie werden nachrangig bearbeitet. Erst wenn der Abarbeitungsstand von Stadtautobahnen und E1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf E2-Straßen Schneeräumungen durch. Streumaßnahmen mit Feuchtsalz sind auf E2-Straßen nicht erlaubt: Sie sind nur ausnahmsweise zulässig, z.B. bei Wasserrohrbruch oder Löschwassereinsatz.
► Fußgängerüberwege (ca. 58.000 Überwege): Die BSR kümmert sich mit Vorrang auch um den Winterdienst auf Fußgängerüberwegen an Kreuzungen und Einmündungen. Sie befreit die Überwege von Schnee und streut mit Splitt.
► Haltestellen (ca. 6.400 Bus- und Tramhaltestellen): Gehwegseitige Haltestellen fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich der BSR. Es wird auf der gesamten Haltestellen-Länge Schnee geräumt und Splitt gestreut.
► Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Auch für gekennzeichnete Radwege, die mit Kehrmaschinen befahrbar sind, ist die BSR verantwortlich. Das Gesetz sieht hier ausschließlich Schneeräumungen und keine Streumaßnahmen vor.
► Plätze und Fußgängerzonen: Die BSR ist nur zuständig für bestimmte Plätze (z.B. Alexanderplatz, Breitscheidplatz, Pariser Platz) und Fußgängerzonen (z.B. Rathausstraße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Spandau). Die Einsatzkräfte räumen dort Schnee und streuen mit Splitt.
Winterdienst-Zuständigkeiten der Anlieger:
► Gehwege: Auf Gehwegen müssen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Zudem ist der Gehwegbereich mit abstumpfenden Mitteln zu streuen, z.B. Splitt oder Sand. Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und sind bußgeldbewehrt.
► Mülltonnen-Zugänge: Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es wichtig, dass die Zugänge zu den Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eisfrei sind, und zwar mindestens in der Breite eines Müllbehälters.
► Privatstraßen: Auch auf Privatstraßen sind Anlieger- bzw. Grundstückseigentümer verpflichtet, Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.
Weitere Infos zum Winterdienst:
► Twitter (bei größeren Einsatzmaßnahmen):
https://twitter.com/BSR_de
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