Die Komplettreinigung der Straßen findet „von Hauswand zu Hauswand“ statt. Das bedeutet: Fahrbahnen und Gehwege werden besonders gründlich gekehrt – der Straßenkehricht besteht dabei vorwiegend aus Streugutresten. Außerdem erhalten Baumscheiben und Mittelstreifen eine Extra-Reinigung. Zusätzlich werden Straßenpapierkörbe gesäubert und repariert. Der große Frühjahrsputz dauert mehrere Wochen und ist sehr witterungsabhängig: In den letzten drei Wochen musste die Frühjahrsgrundreinigung wegen winterlichen Wetters mehrfach unterbrochen werden. Die Reinigungskräfte wurden im Winterdienst gebraucht, der wegen der Verkehrssicherheit stets Priorität hat. Zudem können Kehrmaschinen nur bei Plustemperaturen eingesetzt werden, weil sie mit Sprühwasser zur Staubbindung arbeiten.
Von den 2.000 Frühjahrsputz-Einsatzkräften arbeiten 1.200 als Handreinigerinnen bzw. Handreiniger, d.h. mit Besen, Schippe und Kehrichtkarre. 800 Beschäftigte sind als Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer unterwegs, z.B. von Kehrichtsammelfahrzeugen, Spülwagen oder Ladekran-LKWs. Die Frühjahrsgrundreinigung erfolgt – wie die reguläre Straßenreinigung – in zwei Schichten pro Tag. Unter dem Motto „Umparken für Sauberkeit“ verwendet die BSR in den Außenbezirken wieder spezielle Hinweisschilder. Darauf bittet sie Autofahrerinnen und Autofahrer, zu einer bestimmten Zeit ihr Fahrzeug anderswo abzustellen. Der Grund: Dann können die Einsatzkräfte schwer zugängliche Bordsteinkanten und Parkbuchten besser reinigen.
Auch bei der Frühjahrsgrundreinigung orientieren sich die BSR-Beschäftigten an den so genannten Straßenreinigungsklassen. Diese legen für öffentliche Straßen die Reinigungszuständigkeit und die Reinigungshäufigkeit fest – abhängig vom zu erwartenden Verschmutzungsaufkommen: Die Bandbreite reicht von der höchsten Reinigungsklasse A1a (mehrmalige Reinigung pro Tag auf besonders stark frequentierten Straßen) bis hin zur niedrigsten Reinigungsklasse A4 (einmalige Reinigung pro Woche auf besonders wenig frequentierten Straßen). Außerdem gibt es Straßen außerhalb geschlossener Ortsteile, die ebenfalls von der BSR gereinigt werden (Reinigungsklasse B), sowie nicht ausgebaute Straßen, die von den jeweiligen Anliegern gereinigt werden müssen (Reinigungsklasse C).
Für die Reinigung von Parks und Grünanlagen sind in der Regel die Grünflächenämter der Bezirke verantwortlich. Eine Ausnahme bilden die zwölf Berliner Parks, die im Rahmen des Pilotprojekts Parkreinigung von der BSR gesäubert werden. Für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen (z.B. rechtswidrig entsorgter Sperrmüll und Elektroschrott, illegal abgeladener Bauschutt sowie unerlaubt abgestellte Autowracks) sind die bezirklichen Ordnungsämter
die richtigen Ansprechpartner.
Mehr Infos zu Straßenreinigung und Reinigungsklassen:
www.BSR.de/Reinigung
Meldung illegaler Müllablagerungen beim Online-Ordnungsamt:
https://ordnungsamt.berlin.de/
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