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Gegen die in einer Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Staatsanwälte (VBS) erhobenen Vorwürfe zur Vertragsgestaltung des Finanzvorstandes der BSR hat das Unternehmen sich verwahrt. Dazu ist die Vereinigung aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und zudem eine Richtigstellung an den Verteiler der ursprünglichen Pressemitteilung zur versenden. (Siehe Anlage).

Darüber hinaus zeigten sich die BSR und ihre Organe entsetzt über die Aussagen und das Selbstverständnis der Vereinigung in der Pressemitteilung.

Zunächst ist festzustellen, dass Frau Gäde-Butzlaff ihre berufliche Zukunft nicht an den Ausgang des Verfahrens geknüpft hat - wie es in einem Medienbericht fälschlicher Weise hieß. Erst recht hat sie nicht, wie die VBS in ihrer Pressemitteilung vom 22.12.2011 unter Bezug auf angebliche Medienberichte schreibt, ihren Rücktritt erklärt für den Fall der Zulassung der Klage zur Hauptverhandlung (in der im Übrigen ja die Vorwürfe erst geklärt werden).

Auch der in einer Zeitung erweckte Eindruck, dass die Vertragsverlängerung „klammheimlich“ stattgefunden habe, ist nicht nachvollziehbar. Wie immer in diesen Fällen befasste sich der Personalausschuss des Aufsichtsrates und der Aufsichtsrat in Gänze mit der Vorstandsangelegenheit. Zudem wurden die zuständigen Senatsverwaltungen und Senatoren informiert. Alle Mitglieder des BSR-Aufsichtsrates fühlen sich als erstes dem Unternehmen verpflichtet. Alle Beschlüsse in Bezug auf das Arbeitsverhältnis von Dr. Kramm sind einstimmig gefasst worden.

Auch haben die Organe der BSR - die im Übrigen nicht dem „politischen Raum“ angehören - die Anklageerhebung in keinem Fall ignoriert. Sie haben selbstverständlich sowohl den Nichteröffnungsbeschluss der Wirtschaftskammer des Landgerichts als auch den gegenteiligen Beschluss des Kammergerichts zur Kenntnis genommen und auf diese auch reagiert. So erfolgte die Vertragsverlängerung im Dezember 2010 und somit ein halbes Jahr nach dem Beschluss des Landgerichtes zu Nichteröffnung eines Hauptverfahrens. Nach der Entscheidung des Kammergerichtes im August 2011 hatte Herr Dr. Kramm erklärt, sein Amt niederzulegen. Auf Bitten des Aufsichtsrates war er bereit, sein Amt so lange auszuüben, bis ein  Nachfolger gefunden ist, längstens aber bis zum Beginn der Hauptverhandlung. Das Kammergericht hat zu keinem Zeitpunkt, und könnte das bei Wahrung der Grundsätze der Gewaltenteilung auch gar nicht, die Abberufung des Finanzvorstandes der BSR verlangt. Aus welchen Quellen die VBS ihre Kenntnis schöpft, Gerichtsentscheidungen würden ignoriert, ist bei dieser Sachlage unerfindlich.

Endgültig den Rahmen noch tolerierbarer Missverständnisse der Grundsätze der Gewaltenteilung im demokratischen System sprengt die Aufforderung des VBS an den Senat, für die „Durchsetzung der Beschlüsse eines unabhängigen Gerichts“ zu sorgen. Das Kammergericht hat die Durchführung einer Hauptverhandlung beschlossen. Dies durchzusetzen ist nicht Aufgabe des Senats, sondern wird im Rahmen der Judikative erledigt. Die Organe der BSR haben ihrerseits zu keinem Zeitpunkt gegen die Eröffnung einer Hauptverhandlung Stellung bezogen. Die Aufforderung geht also völlig ins Leere, es sei denn, sie beabsichtige die Entfernung eines Vorstandsmitglieds eines Unternehmens aus seinem Amt – was ein weiterer Beleg für das bei der VBS vorherrschenden Missverständnisses der Grundsätze der Gewaltenteilung wäre.

Der VBS ist zuzustimmen, dass es zu einer traurigen Realität geworden ist, Grundsätze der Gewaltenteilung miss zu verstehen, um daraus Argumente zu gewinnen. Die Grundsätze der Gewaltenteilung verlangen aber nicht, bei Erhebung einer Anklage auf eine eigene Rechtsmeinung zu verzichten. Hier hilft auch der Verweis auf eine „Verpflichtung der Staatsanwaltschaft auf Objektivität“ nicht weiter, denn gerade die Gewaltenteilung verlangt hier noch eine andere Rechtsmeinung. Erst diese, jetzt des Gerichts, kann Rechtsfrieden schaffen.

Dass auch Ankläger irren können, hat die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich selbst in vielen Prozessen der vergangenen Jahre, die von politischer Aufmerksamkeit begleitet waren, erfahren müssen