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BSR-Beschäftigte lädt Splitt auf eine Schaufel
© BSR_Amin Akhtar

Berlin. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist für die beginnende Winterperiode gut vorbe­rei­tet: Um den BSR-Winterdienst kümmern sich rund 2.300 Beschäftigte mit 540 Räum- und Streu­fahr­zeugen. In den Streugutlagern der BSR befinden sich zudem Vorräte von zirka 13.000 Tonnen Salz, 2.100 Kubikmetern Sole und 5.000 Tonnen Splitt. Die BSR verantwortet den Winter­­dienst auf Fahrbahnen einschl. Radfahrstreifen (knapp 10.900 Ar­beits­­­­­kilometer) und auf Fußgänger­über­wegen (ca. 59.000 Überwege). Hinzu kommen Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer), Haltestellen (ca. 6.400 Bus- und Straßenbahnhaltestellen) sowie bestimmte Plätze und Fußgänger­zonen (12 Plätze bzw. 6 Fußgängerzonen). Wichtig: Für den Winter­dienst auf Gehwegen sind die Anlieger/-innen zuständig. In Berlin ist der Winterdienst in den §§ 3 ff. des Straßenreinigungs­gesetzes (StrReinG) geregelt. Über größere Einsatzmaßnahmen ihres Winterdienstes informiert die BSR via Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter): https://twitter.com/BSR_de

Wetterdienstmeldungen und Straßenzustandsinformationen bilden eine wichtige Grundlage für die konkreten Einsatzmaßnahmen. In der Regel sind die BSR-Beschäftigten in zwei Schich­ten unterwegs – bei extremen Wetterlagen auch in drei Schichten (also rund um die Uhr). Hierbei arbeiten die BSR-Einsatzkräfte nach dem Prinzip des „Diffe­ren­zierten Winter­dienstes“, d.h. sie achten auf eine optimale Balance von Verkehrs­sicher­heit, Umwelt­schutz und Wirt­schaft­lichkeit. Alle Verkehrsteilnehmer/-innen sollten zu sicheren Straßen beitragen, indem sie ihr Verhalten der jeweiligen Witterung an­passen und den Winterdienst­fahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen. Autofahrer/-innen müssen bei winter­lichen Straßen­verhältnissen Winter­reifen bzw. Allwetterreifen verwenden.

Zuständigkeiten der BSR:
► Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen (ca. 260 Arbeitskilometer): Diese haben beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt dort Schnee und führt Strecken­­streuungen mit Auftaumitteln durch, d.h. durchgängiges Streuen mit Feuchtsalz oder Sprühen von Sole.
► Straßen der Einsatzstufe E1 (ca. 3.600 Arbeitskilometer): Das sind Haupt­verkehrs­straßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Für diese Straßen besteht ebenfalls besondere Priorität. Die BSR räumt hier den Schnee von den Fahr­bahnen und von den darauf befindlichen Radfahrstreifen. Zugleich erfolgen Punkt­streuungen mit Feuchtsalz oder Sole – und zwar an Kreuzun­gen, Einmün­dungen, Haltestellen sowie besonderen Gefahren­stellen. Bei extremen Wetterverhältnissen finden auch auf E1-Straßen Strecken­streuungen mit Auftaumitteln statt. Zum E1-Straßennetz gehören außerdem die meisten Berliner Fahrradstraßen.
► Straßen der Einsatzstufe E2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung (zumeist Neben- und Wohnstraßen). Sie werden mit nachrangiger Dringlichkeit bearbeitet. Erst wenn die Abarbeitung von Stadt­autobahnen, Bundes­fern­straßen und E1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf E2-Straßen Schnee­räumungen durch. Der Einsatz von Auftaumitteln wie Feuchtsalz ist auf E2-Straßen grundsätzlich nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen ist eine Verwendung zulässig, z.B. bei einem Wasser­rohrbruch oder Lösch­wasser­einsatz (vgl. § 3 Abs. 7 StrReinG).
► Fußgängerüberwege (ca. 59.000 Über­wege): Die BSR kümmert sich auch um den Winter­­­dienst auf Fußgängerüberwegen (gesicherte Überwege oder fortgeführte Gehwege an Kreuzungen und Einmündungen). Die Einsatzkräfte befreien die Überwege von Schnee und streuen mit Splitt.
Radfahrstreifen (auf Fahrbahnen von E1-Straßen): Herkömmliche Radfahrstreifen werden im Zuge der E1-Fahrbahnbearbeitung durch normale Winterdienstfahrzeuge geräumt und gestreut. Geschützte Radfahrstreifen („Protected Bike Lanes“) werden mit Spezial­fahrzeugen gesondert winterdienstlich bearbeitet.
Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Für ausgewiesene Radwege, die mit Winter­dienstfahrzeugen befahrbar sind, ist die BSR ebenfalls verantwortlich. Das Gesetz sieht hier ausschließlich Schneeräumung vor, aber keine Glättebeseitigung (vgl. § 3 Abs. 9 StrReinG). Die Verwendung von Auftaumitteln ist verboten (vgl. § 3 Abs. 8 StrReinG).
► Haltestellen (ca. 6.400 Bus- und Straßenbahnhaltestellen): Gehwegseitige Halte­stellen von Bus und Tram fallen in die Zuständigkeit der BSR. Es wird auf der gesamten Halte­stellen­­­länge Schnee geräumt und Splitt gestreut.
► Plätze und Fußgängerzonen (12 Plätze bzw. 6 Fußgängerzonen): Die BSR ist nur verant­wort­lich für bestimmte Plätze (z.B. Alex­an­der­­platz, Pariser Platz, Breitscheidplatz) und bestimmte Fußgänger­zonen (z.B. Rathaus­straße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Span­dau). Die Ein­satz­­kräfte räumen dort Schnee und streuen Splitt, so dass eine Querung möglich ist.

Zuständigkeiten der Anlieger/-innen:
► Gehwege: Auf Gehwegen müssen die Anlieger/-innen bzw. die Grundstücks­­eigentümer/
-innen sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Außerdem ist der Gehwegbereich mit abstumpfen­­den Mitteln zu streuen (z.B. Splitt oder Sand). Verstöße gegen die Räum- und Streu­pflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Bei Personenschäden kann es außerdem zu Strafverfahren und Schadensersatz­klagen kommen.
Mülltonnen-Zugänge: Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es unerlässlich, dass die Zugänge zu den Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eis­frei sind – und zwar mindestens in der Breite eines Müllbehälters.
Privatstraßen: Auf Privatstraßen sind ebenfalls die Anlieger/-innen bzw. die Grundstücks­eigen­tümer/-innen ver­pflichtet, die erforderlichen Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.

Weitere Infos zum Winterdienst:
► Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter):
https://twitter.com/BSR_de
Straßenreinigungsgesetz (StrReinG):
https://www.bsr.de/assets/downloads/StrReinG_2021.pdf
► „Differenzierter Winterdienst“ und Winterdienst-FAQs:
www.bsr.de/winterdienst

 

Über die Berliner Stadtreinigung (BSR):
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist mit rund 6.200 Beschäftigten das größte kommunale Straßenreinigungs- und Abfallwirtschaftsunternehmen Deutschlands. Zu ihren Kernaufgaben gehören Straßenreinigung, Winterdienst, Müllabfuhr und Abfallbehandlung: BSR-Beschäf­tigte halten Straßen und Plätze sauber und kümmern sich im Winter um sichere Fahrbahnen. Sie leeren die Restabfall- und Bioabfalltonnen sowie in einigen Stadtgebieten die Wertstoff­tonnen – und sind außerdem berlinweit für die Sperrmüllabholung verantwortlich. Darüber hinaus betreibt die BSR u.a. das Berliner Müllheizkraftwerk, zwei Biogasanlagen, eine Sperr­müllaufbereitungsanlage sowie 14 Recyclinghöfe. Die BSR ist aktive Gestalterin der Lebens­qualität in Berlin – basierend auf ihren Kerngeschäftsfeldern ganzheitliche Stadtsauberkeit sowie nachhaltige Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Als zuverlässige Partnerin des Landes Berlin handelt sie nach dem Grundsatz: #Gemeinsam machen wir Berlin besser, grüner und sauberer. Weitere Infos unter www.bsr.de.

Das anliegende Foto ist unter der Quellenangabe „BSR / Amin Akhtar“ frei verwendbar.

 

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Kirstin Härtig, Teamleiterin Externe Kommunikation / Pressesprecherin +49 162 2061129

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