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Orange ist vorbereitet


Die BSR Räum- und Streuflotte sorgt mit 450 Fahrzeugen auf fast 8.500 Straßenkilometern für schneefreie Fahrbahnen. Bis zu 2.000 Männer in Orange halten über 18.200 Kreuzungen und Fußgängerüberwege schnee- und eisfrei - häufig mehrmals täglich.


Egal von welcher Seite sich der Winter auch diesmal zeigt, wie gewohnt werden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der nötigen Technik für die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner einsetzen - flexibel und den Wetter- und Straßenverhältnissen angepasst. Das schafft Verkehrssicherheit, die bei der Stadtreinigung selbstverständlich effizient, wirtschaftlich und ökologisch erzeugt wird. Um insbesondere den hohen Anforderungen des Umweltschutzes gerecht zu werden, werden die Straßenzüge allerdings nicht durchgehend schnee- und eisfrei sein. Rechtzeitiges Vorsorgen mit Winterreifen und eine den Witterungsverhältnissen angepasste Fahrweise ist daher eine Selbstverständlichkeit.


Winterdienst – was, wann, wo?

Seit der Winterperiode 2003/4 arbeitet die BSR im „Differenzierten Winterdienst“. Hierdurch kann die Stadtreinigung eigenverantwortlich – jedoch verantwortungsbewusst, d.h. mit dem notwendigen Augenmaß – in vorgegebenen Bereichen Auftaumittel (Feuchtsalz) zur Glättebekämpfung einsetzen. Dies geschieht bei Glätte punktuell, mit geringsten Mengen (zehn bis maximal 25 Gramm pro Quadratmeter) an:

  • Kreuzungen und Einmündungen aller verkehrsbedeutenden Hauptstraßen einschließlich ihrer BVG Haltestellen sowie anderen Straßen mit liniengebundenen Personennahverkehr (Einsatzstufe 1). Bei gravierender Glättebildung sowie zur Aufrechterhaltung des ÖPNV können hier Auftaumittel auf der gesamten Fahrbahn ausgebracht werden.
  • Auf der Stadtautobahn und teilweise Bundesfernstraßen ebenfalls nach örtlichen Erfordernissen, aber generell in der gesamten Länge.
  • Auf den über 18.200 Fußgängerüberwegen der Stadt wird bei Glätte weiterhin der Schnee geräumt und mit Splitt abgestreut.
  • Ab ca. drei Zentimeter erfolgt der Schneepflugeinsatz auf den Fahrbahnen. Dabei wird zuerst die Einsatzstufe 1, danach die Einsatzstufe 2 – alle Wohn- und Nebenstraßen – vom Schnee befreit. Hier gilt zudem keine Streupflicht für die BSR. Übrigens: Die Fahrzeugflotte legt zum Schneeräumen in beiden Einsatzstufen eine Strecke zurück, die mehr als die Entfernung Berlin – Havanna ausmacht.


Für die Beseitigung von Schnee und Glätte auf dem Gehweg vor seinem Grundstück ist der Eigentümer verantwortlich. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass zur Entsorgung der Mülltonnen die Wege zu den Behälterstandorten wenigstens in der Breite der aufgestellten Mülltonnen geräumt bzw. gestreut sind (bis 7 Uhr). Wird dies nicht beachtet, kann die Müllabfuhr keine Tonnenentleerung vornehmen bzw. kommt es bei Unfällen zu Regressansprüchen.
Für den Winter gibt es keine festen Arbeitszeiten – für orange somit auch nicht. Daher ist es kein Einzelfall, wenn die Männer in Orange bei Erfordernis auch rund um die Uhr arbeiten. Und trotz bester Organisation und engagiertem Einsatz der Beschäftigten bringen die Spitzenzeiten des Berufsverkehrs Behinderungen für die Räum- und Streuflotte mit sich. Denn anders als Polizei- und Rettungsdienste haben BSR Fahrzeuge keine entsprechenden Sonderrechte im Verkehr. Bleibt nur der Appell, orange ein zügiges Passieren der Straße zu ermöglichen.