Der Winterdienst der Berliner Stadtreinigung (BSR) sorgt im Auftrag des Landes Berlin für eine sichere Befahrbarkeit der öffentlichen Straßen. Auch dieses Jahr ist die BSR gut auf den Beginn der Winterperiode vorbereitet: Rund 2.100 Beschäftigte sowie 480 Räum- und Streufahrzeuge sind einsatzbereit. Insgesamt ist die BSR für zirka 10.500 Kilometer Straßen, 320 Kilometer Stadtautobahnen und Fußgängerüberwege im Bereich von 18.500 Kreuzungen verantwortlich. Dazu kommen gehwegseitige Haltestellen sowie bestimmte Plätze, Fußgängerzonen und Radwege.
In Berlin hat sich seit vielen Jahren der „Differenzierte Winterdienst“ bewährt. Hierbei stimmt die BSR den Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Streumitteln schnell, effizient und flexibel auf die Wetter- und Straßensituation ab. Ziel ist die optimale Balance zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit.
Im Einzelnen umfasst der BSR-Winterdienst folgende Bereiche und Maßnahmen:
- Straßen der Einsatzstufe 1 (E1):Das sind Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung oder mit liniengebundenem öffentlichen Personennahverkehr. Diese Straßen haben beim Winterdiensteinsatz oberste Priorität. Die BSR räumt hier mit Schneepflügen den Schnee von den Fahrbahnen. Zugleich erfolgt eine Punktstreuung mit Feuchtsalz im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Haltestellen sowie besonderen Gefahrenstellen. Bei extremen Witterungsverhältnissen ist auch eine Streckenstreuung mit Feuchtsalz möglich, d.h. eine durchgängige Streuung der Fahrbahnen.
- Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen: Auch diese Straßen (z.B. BAB 100 oder Heerstraße) haben oberste Priorität. Neben der Schneeräumung erfolgt nach örtlichen Erfordernissen eine Streckenstreuung mit Feuchtsalz.
- Straßen der Einsatzstufe 2 (E2):Hier handelt es sich um die übrigen Straßen, d.h. solche mit geringerer Verkehrsbedeutung. Erst wenn der Abarbeitungsstand von E1-Straßen und Stadtautobahnen es zulässt, führt die BSR auf diesen Straßen eine Schneeräumung durch. Auf E2-Straßen dürfen aus Umweltschutzgründen keine Auftaumittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Feuchtsalz ist nur ausnahmsweise auf Anforderung von Polizei oder Feuerwehr erlaubt (z.B. bei Wasserrohrbruch oder Löschmitteleinsatz).
Weitere Bereiche und Maßnahmen im Rahmen des BSR-Winterdienstes sind:
- Fußgängerüberwege an Kreuzungen und Einmündungen:Die BSR befreit die Überwege von Schnee und streut mit Splitt.
- Gehwegseitige Haltestellen:Auf der gesamten Haltestellen-Länge wird Schnee geräumt und Splitt gestreut.
- Bestimmte Plätze und Fußgängerzonen:Auf festgelegten Plätzen (z.B. Alexanderplatz, Breitscheidplatz und Pariser Platz) und Fußgängerzonen (z.B. Rathausstraße, Wilmersdorfer Straße und Altstadt Spandau) räumt die BSR Schnee und streut Splitt.
- Mit Kehrmaschinen befahrbare Radwege:Hier wird ausschließlich Schnee geräumt.
Die Männer und Frauen in Orange rücken mit ihren Räum- und Streufahrzeugen im Schichtdienst aus. Wenn es die Wetterlage erfordert, ist der Winterdienst rund um die Uhr im Einsatz. Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer können die BSR unterstützen, indem sie den Winterdienstfahrzeugen ein schnelles Durchkommen ermöglichen. Neben dem Winterdienst der BSR trägt auch ein der Witterung angepasstes Fahrverhalten der Bürgerinnen und Bürger zur Verkehrssicherheit bei.
Wichtig:Das Räumen und Streuen von Gehwegen – egal ob privat oder öffentlich – ist die Pflicht von Grundstückseigentümern bzw. Anliegern. Gleiches gilt für den Winterdienst in Privatstraßen. Das Befreien der Gehwege von Schnee und Eis dient hierbei nicht nur der Sicherheit von Passantinnen und Passanten sowie Mieterinnen und Mietern. Es ist auch wichtig, um der Müllabfuhr einen sicheren Zugang zu den Mülltonnen zu ermöglichen. Deshalb bittet die BSR alle Grundstückseigentümer, dafür zu sorgen, dass die Wege zu den Mülltonnen bis sechs Uhr morgens mindestens in Breite eines Müllbehälters schnee- und eisfrei sind.
Weitere Informationen zum BSR-Winterdienst einschließlich Flyer zum Download finden Sie hier.
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