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Bioabfall lässt sich vollständig recyceln. Deshalb besteht in Deutschland die gesetzliche Pflicht, auf jedem bewohnten Grundstück Bioabfälle getrennt zu sammeln

Seit dem 1. April 2019 haben wir daher in Berlin die Bioabfall-Sammlung ausgeweitet. 

Grundlage dieses Beschlusses war eine Entscheidung des BSR-Aufsichtsrates vom 2. Mai 2018.

Tonnen & Gebühren

Die Bio-Tonne bieten wir in verschiedenen Größen an. Folgende stehen zur Wahl. 

Behälter Volumen Leerung/Abholung EUR je Quartal Abstellplatz (B x T) in m
120 Liter 14-täglich 12,00 0,50 x 0,60
240 Liter 14-täglich 13,50 0,60 x 0,80

 

* Die abgebildeten Behälter dienen zur Veranschaulichung; Farbe und Formen können abweichen

Es gelten die aktuellen Gebühren und Satzungen der BSR.

Gebührenpflichtige Transportleistungen nach § 25 Abs. 1 erbringen die BSR weiter nur für Ladestellen, die vor dem 1. Januar 2019 eine Ladestellen- und Standplatzbestätigung der BSR erhalten haben (Bestandsladestellen).

Beantragen Sie Ihre Bio-Tonne entweder digital über das Kundenportal oder über das folgenden Formular („Kosten kalkulieren, Tonne bestellen“).

Kompostieren Sie selbst? Im Fall der Eigenkompostierung besteht keine Pflicht zur Bio-Tonne.

Kosten kalkulieren, Tonne bestellen

Als Mieterin oder Mieter müssen Sie sich in der Regel nicht um die Wahl der passenden Bio-Tonne kümmern. Ihr Vermieter bestellt diese bei uns und stellt Ihnen die Gebühren über die Nebenkosten in Rechnung. Besitzer von Eigenheimen und Vermieter erhalten einen Gebührenbescheid. Welche Gebühren durch die Abfuhr der Bio-Tonne entstehen, können Sie mit nachfolgendem Rechner nachvollziehen. „Ihre“ Tonne können Sie hier direkt, unter dem Punkt „Gebührenrechner und Antragsformular“, bestellen.

Es gelten die aktuellen Gebühren und Satzungen der BSR.

Gebührenpflichtige Transportleistungen nach § 25 Abs. 1 erbringen die BSR weiter nur für Ladestellen, die vor dem 1. Januar 2019 eine Ladestellen- und Standplatzbestätigung der BSR erhalten haben (Bestandsladestellen).

Wichtige Hinweise:  

  • Nur Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigte der Grundstückseigentümer sind berechtigt Bio- oder Restabfalltonnen zu beantragen. Mit dem Absenden des Bestellformulars beantragen Sie eine Änderung der bestehenden Abfallentsorgung auf Ihrem Grundstück.
  • Für Neukunden: Eine Getrennthaltung von Bioabfällen ist verpflichtend. Bitte beantragen Sie unbedingt eine Biotonne oder bestätigen Sie die Eigenkompostierung.
  • Die Grundgebühr wird ausschließlich pro Haushalt im Quartal berechnet und ist nicht abhängig von der Anzahl der Behälter oder Fraktionen. 

Ermitteln Sie Ihr wöchentliches Abfallaufkommen

Anzahl der Wohneinheiten

Wohneinheiten

Liter je Abfallart und Woche

Liter
Liter
Liter
Liter
Liter
Liter
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Die Sammlung von Altglas erfolgt in Berlin in der Regel über Glascontainer im öffentlichen Straßenland (Iglus). Die Standorte finden Sie hier.

Wichtige Hinweise:  

  • Nur Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigte der Grundstückseigentümer sind berechtigt Bio- oder Restabfalltonnen zu beantragen. Mit dem Absenden des Bestellformulars beantragen Sie eine Änderung der bestehenden Abfallentsorgung auf Ihrem Grundstück.
  • Für Neukunden: Eine Getrennthaltung von Bioabfällen ist verpflichtend. Bitte beantragen Sie unbedingt eine Biotonne oder bestätigen Sie die Eigenkompostierung.
  • Die Grundgebühr wird ausschließlich pro Haushalt im Quartal berechnet und ist nicht abhängig von der Anzahl der Behälter oder Fraktionen. 
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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Warum muss ich Bioabfälle auf meinem Grundstück trennen und der BSR ggf. bereitstellen?

Gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 KrWG gibt es die Pflicht, Bioabfälle von den übrigen Haushaltsabfällen getrennt zu sammeln. Auf Bundesebene ist ebenfalls geregelt, dass Bioabfälle – sowie alle anderen Abfälle aus privaten Haushaltungen – dem vor Ort zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind (§ 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG). Zur getrennten Erfassung von Bioabfällen müssen separate Behälter aufgestellt werden. Die Eigentümer müssen dies dulden, soweit es möglich und zumutbar ist (§ 11 Abs. 2 KrW-/AbfG Bln).

Warum darf kein Plastik und auch kein Bioplastik in die Biotonne?

Die meisten Vergärungs- oder Kompostieranlagen können nicht zwischen Bioplastik und normalem Plastik unterscheiden. Sie erkennen beides als Störstoff und sortieren sie aus. Zudem zersetzen sich Bioplastikprodukte in der Vergärung und Kompostierung nicht ausreichend schnell und dürfen daher in Berlin nicht in die Biotonne. Gelangt normales Plastik in die Biotonne, können insbesondere kleinere Plastikpartikel nicht immer aussortiert werden. Im schlechtesten Fall landen diese in Form von Mikroplastik in der Landwirtschaft und somit in unseren Böden und Gewässern. Daher bitte jegliches Plastik von der Biotonne fernhalten.

Wann bin ich von der Bio-Tonne befreit?

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG sind die Abfallbesitzer nicht verpflichtet, Bioabfälle getrennt in einer Bio-Tonne zu sammeln, wenn sie diese auf ihrem Grundstück selbst kompostieren (Eigenkompostierung) und den Kompost dort wieder nutzen. Dazu muss eine ausreichende Aufbringungsfläche auf dem Grundstück vorhanden sein. Um eine Überdüngung zu vermeiden, sollte idealerweise die Aufbringungsfläche für den Kompost 50 m² je Bewohner betragen. Bei weniger als 25 m² pro Bewohner kann nicht mehr von einer sachgerechten Nutzung des Kompostes ausgegangen werden.

© Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin

Warum muss ich der BSR mitteilen, dass ich auf meinem Grundstück eigenkompostiere?

Das Landesrecht bestimmt, dass die BSR die Aufgabe der gesetzeskonformen Abfallentsorgung für das Land Berlin wahrnimmt (§ 5 Abs. 1 und 2 KrW-/AbfG Bln). Deshalb muss die BSR sicherstellen, dass jedes Grundstück in Berlin ordnungsgemäß an die Abfallentsorgung angeschlossen ist. Das gilt auch für die Getrennthaltung von Bioabfällen. Wenn Sie Ihre Bioabfälle selbst kompostieren und verwerten, muss die BSR dokumentieren, dass Sie unter dieser Voraussetzung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Bio-Tonne befreit sind.

Wie wird die Bio-Tonne abgerechnet und was ist dabei zu beachten?

Ihre Bio-Tonne wird ab dem Zeitpunkt der Leistungsaufnahme berechnet. Ein erteiltes Lastschriftmandat gilt auch für die Bio-Tonne. Sofern Sie Transportgebühren entrichten oder den Schlüssel-Service für Ihre Hausmüll-Tonne nutzen, werden diese auf die Bio-Tonne übertragen. Es gelten die Tarife der jeweiligen Tarifperiode. Wünschen Sie bzgl. des Komforttarifs oder des Schlüssel-Services eine andere Leistung als für die Hausmüll-Tonne, informieren Sie uns bitte.

Hinweis: Bioabfälle werden in einer eigenständigen Sammeltour abgeholt. Wenn Sie den Schlüssel-Service nutzen, benötigt die BSR daher für die Hausmüll- und Bioabfall-Tour jeweils einen eigenen Schlüssel.

Datenschutz:  Zu welchem Zweck werden meine Daten verarbeitet?

Die BSR erhält im Rahmen Ihrer Erklärung zur getrennten Bioabfall-Sammlung Daten von Ihnen, die elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Gespeichert und verarbeitet werden z.B. Ihr Name, Ihre Adresse und die von Ihnen gewünschte Tonnengröße. Ohne Ihre Daten kann die BSR Ihre Erklärung nicht verarbeiten und die beauftragten Leistungen nicht durchführen. Bei der Speicherung Ihrer Daten werden alle notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen eingehalten, um Ihre Daten zu schützen. Wenn Sie weitere Informationen zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten möchten, klicken Sie bitte  hier: www.BSR.de/Datenschutzerklärung

In der BSR-Datenschutzerklärung finden Sie neben allen wichtigen Informationen, die Kontaktdaten zur Datenschutzbeauftragten und der zuständigen Datenschutzbehörde.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Bioabfall-Sammlung haben, kontaktieren Sie gerne unser Service-Center unter der Telefonnummer 030 7592 6620

Mo.Fr. von 7.00 – 19.00 Uhr
Sa.         von 8.00 – 14.00 Uhr

Die Inhalte dieser Seite können Sie sich hier als PDF herunterladen.

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