Warum muss ich Bioabfälle auf meinem Grundstück trennen und der BSR ggf. bereitstellen?
Gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 KrWG gibt es die Pflicht, Bioabfälle von den übrigen Haushaltsabfällen getrennt zu sammeln. Auf Bundesebene ist ebenfalls geregelt, dass Bioabfälle – sowie alle anderen Abfälle aus privaten Haushaltungen – dem vor Ort zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind (§ 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG). Zur getrennten Erfassung von Bioabfällen müssen separate Behälter aufgestellt werden. Die Eigentümer müssen dies dulden, soweit es möglich und zumutbar ist (§ 11 Abs. 2 KrW-/AbfG Bln).
Warum darf kein Plastik und auch kein Bioplastik in die Biotonne?
Die meisten Vergärungs- oder Kompostieranlagen können nicht zwischen Bioplastik und normalem Plastik unterscheiden. Sie erkennen beides als Störstoff und sortieren sie aus. Zudem zersetzen sich Bioplastikprodukte in der Vergärung und Kompostierung nicht ausreichend schnell und dürfen daher in Berlin nicht in die Biotonne. Gelangt normales Plastik in die Biotonne, können insbesondere kleinere Plastikpartikel nicht immer aussortiert werden. Im schlechtesten Fall landen diese in Form von Mikroplastik in der Landwirtschaft und somit in unseren Böden und Gewässern. Daher bitte jegliches Plastik von der Biotonne fernhalten.
Wann bin ich von der Bio-Tonne befreit?
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG sind die Abfallbesitzer nicht verpflichtet, Bioabfälle getrennt in einer Bio-Tonne zu sammeln, wenn sie diese auf ihrem Grundstück selbst kompostieren (Eigenkompostierung) und den Kompost dort wieder nutzen. Dazu muss eine ausreichende Aufbringungsfläche auf dem Grundstück vorhanden sein. Um eine Überdüngung zu vermeiden, sollte idealerweise die Aufbringungsfläche für den Kompost 50 m² je Bewohner betragen. Bei weniger als 25 m² pro Bewohner kann nicht mehr von einer sachgerechten Nutzung des Kompostes ausgegangen werden.
Warum muss ich der BSR mitteilen, dass ich auf meinem Grundstück eigenkompostiere?
Das Landesrecht bestimmt, dass die BSR die Aufgabe der gesetzeskonformen Abfallentsorgung für das Land Berlin wahrnimmt (§ 5 Abs. 1 und 2 KrW-/AbfG Bln). Deshalb muss die BSR sicherstellen, dass jedes Grundstück in Berlin ordnungsgemäß an die Abfallentsorgung angeschlossen ist. Das gilt auch für die Getrennthaltung von Bioabfällen. Wenn Sie Ihre Bioabfälle selbst kompostieren und verwerten, muss die BSR dokumentieren, dass Sie unter dieser Voraussetzung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Bio-Tonne befreit sind.
Wie wird die Bio-Tonne abgerechnet und was ist dabei zu beachten?
Ihre Bio-Tonne wird ab dem Zeitpunkt der Leistungsaufnahme berechnet. Ein erteiltes Lastschriftmandat gilt auch für die Bio-Tonne. Sofern Sie Transportgebühren entrichten oder den Schlüssel-Service für Ihre Hausmüll-Tonne nutzen, werden diese auf die Bio-Tonne übertragen. Es gelten die Tarife der jeweiligen Tarifperiode. Wünschen Sie bzgl. des Komforttarifs oder des Schlüssel-Services eine andere Leistung als für die Hausmüll-Tonne, informieren Sie uns bitte.
Hinweis: Bioabfälle werden in einer eigenständigen Sammeltour abgeholt. Wenn Sie den Schlüssel-Service nutzen, benötigt die BSR daher für die Hausmüll- und Bioabfall-Tour jeweils einen eigenen Schlüssel.
Datenschutz: Zu welchem Zweck werden meine Daten verarbeitet?
Die BSR erhält im Rahmen Ihrer Erklärung zur getrennten Bioabfall-Sammlung Daten von Ihnen, die elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Gespeichert und verarbeitet werden z.B. Ihr Name, Ihre Adresse und die von Ihnen gewünschte Tonnengröße. Ohne Ihre Daten kann die BSR Ihre Erklärung nicht verarbeiten und die beauftragten Leistungen nicht durchführen. Bei der Speicherung Ihrer Daten werden alle notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen eingehalten, um Ihre Daten zu schützen. Wenn Sie weitere Informationen zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten möchten, klicken Sie bitte hier: www.BSR.de/Datenschutzerklärung
In der BSR-Datenschutzerklärung finden Sie neben allen wichtigen Informationen, die Kontaktdaten zur Datenschutzbeauftragten und der zuständigen Datenschutzbehörde.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Bioabfall-Sammlung haben, kontaktieren Sie gerne unser Service-Center unter der Telefonnummer 030 7592 6620
Mo. – Fr. von 7.00 – 19.00 Uhr
Sa. von 8.00 – 14.00 Uhr
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