Nach dem nun vorliegenden Gutachten reichen die Rückstellungen aus, um die Deponien ordnungsgemäß zu sanieren. Die BSR können neben dem erfolgreichen Programm zur Steigerung der Effizienz die anstehende Gebührenerhöhung ab 2005 durch die Auflösung eines Teils der Rückstellungen weiter abmildern.
Auftrag an Ernst & Young war es, vor dem Hintergrund einer veränderten Rechtslage und technischer Fortschritte zu klären, ob die Rückstellungen in Höhe von 543,6 Mio. € (inklusive Verzinsung) ausreichen werden, um in den kommenden 40 Jahren die Deponien Schöneicher Plan, Schwanebeck und Wernsdorf ordnungsgemäß stillzulegen, zu sanieren und nachzusorgen. Dabei sollten alle Möglichkeiten zur Kostensenkung unter dem Ziel einer ordnungsgemäßen Deponiesanierung einbezogen werden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der BSR und Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, PDS, sagte anlässlich der Überreichung des Gutachtens an das Abgeordnetenhaus: "Die BSR passt mit diesem Gutachten ihre Planungen aus dem Jahr 1996 an veränderte Bedingungen an und macht ihre Gebührenkalkulation transparenter. Jeder Cent aus den Rückstellungen, der nicht für die Deponiesanierung gebraucht wird, fließt an die Gebührenzahlerinnen und -zahler zurück. Darauf werde ich als Aufsichtsratsvorsitzender der BSR achten."
Die Rückstellungen waren aus damaliger Sicht gerechtfertigt. Im Ergebnis des Gutachtens werden die Kosten für die Deponiesanierung - und damit die Höhe der notwendigen Rückstellungen - um drei wesentliche Positionen reduziert:
· Nach dem neuen Energieeinspeisungsgesetz 2004 werden zusätzliche Erlöse aus dem Verkauf von Strom in Höhe von rund 50 Mio. € erwartet. In dieser Höhe sind dann Rückstellungen nicht mehr nötig.
· Auf den Deponien Schöneicher Plan und Schwanebeck müssen aus heutiger Sicht keine Dichtwände errichtet werden. Kostenersparnis: rund 40 Mio. €. Regelmäßige langjährige Messungen und ein technisches Gutachten an beiden Standorten haben ergeben, dass eine Gefährdung des Grundwassers aus heutiger Sicht nicht zu erwarten ist.
· Die Verzinsung der Rückstellungen 1994 - 2002 in Höhe von rund 101 Mio. € wird ebenfalls nicht benötigt. Die Verzinsung 2003 - 2004 ist bereits in den aktuellen Tarifen gebührensenkend berücksichtigt.
Der Vorstandsvorsitzende der BSR, Gerhard Gamperl, erklärte zu dem Gutachten: "Aufgrund des notwendigen höheren technischen Standards für die Abfallentsorgung ab 2005 sind bundesweit Gebührenerhöhungen unvermeidlich. Einen solchen Gebührensprung können die BSR durch Steigerung ihrer Effizienz und durch die teilweise Auflösung der Rückstellungen abmildern".
Die BSR haben mit dem Gutachten der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young die Grundlage geschaffen, um die Kosten für die Deponiesanierung zeitnah und transparent anpassen zu können. Senator Wolf und die Vorstände wiesen ausdrücklich darauf hin, dass in den nächsten 10 Jahren die Investitionen von über 200 Mio. € im Zusammenhang mit der Sanierung der Deponien einen positiven Effekt für die Wirtschaft haben und gleichzeitig dem Umweltschutz dienen.
Der Vorstand für Abfallwirtschaft und Reinigung, Vera Gäde-Butzlaff sagte anlässlich der Präsentation des Gutachtens: "Die Deponien werden am 31. Mai 2005 stillgelegt. Das ist eine gute Nachricht für die Umwelt. Obwohl ausreichend Geld vorhanden ist, haben wir bei dem Gutachten den Fokus darauf gelegt, alle unter dem Ziel einer ordnungsgemäßen Deponiersanierung möglichen Kostensenkungen einzubeziehen."
Die BSR beabsichtigen, die nicht benötigten Rückstellungen im Laufe von fünf Jahren gebührensenkend in den zukünftigen Tarifkalkulationen einzusetzen. Nach Aussagen des Gutachtens ist der Zeitraum von fünf Jahren gerechtfertigt. Dies erfolgt im Sinne der Gebührenstetigkeit, also um im Interesse der Kunden Gebührensprünge zu vermeiden.
Auftrag an Ernst & Young war es, vor dem Hintergrund einer veränderten Rechtslage und technischer Fortschritte zu klären, ob die Rückstellungen in Höhe von 543,6 Mio. € (inklusive Verzinsung) ausreichen werden, um in den kommenden 40 Jahren die Deponien Schöneicher Plan, Schwanebeck und Wernsdorf ordnungsgemäß stillzulegen, zu sanieren und nachzusorgen. Dabei sollten alle Möglichkeiten zur Kostensenkung unter dem Ziel einer ordnungsgemäßen Deponiesanierung einbezogen werden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der BSR und Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, PDS, sagte anlässlich der Überreichung des Gutachtens an das Abgeordnetenhaus: "Die BSR passt mit diesem Gutachten ihre Planungen aus dem Jahr 1996 an veränderte Bedingungen an und macht ihre Gebührenkalkulation transparenter. Jeder Cent aus den Rückstellungen, der nicht für die Deponiesanierung gebraucht wird, fließt an die Gebührenzahlerinnen und -zahler zurück. Darauf werde ich als Aufsichtsratsvorsitzender der BSR achten."
Die Rückstellungen waren aus damaliger Sicht gerechtfertigt. Im Ergebnis des Gutachtens werden die Kosten für die Deponiesanierung - und damit die Höhe der notwendigen Rückstellungen - um drei wesentliche Positionen reduziert:
· Nach dem neuen Energieeinspeisungsgesetz 2004 werden zusätzliche Erlöse aus dem Verkauf von Strom in Höhe von rund 50 Mio. € erwartet. In dieser Höhe sind dann Rückstellungen nicht mehr nötig.
· Auf den Deponien Schöneicher Plan und Schwanebeck müssen aus heutiger Sicht keine Dichtwände errichtet werden. Kostenersparnis: rund 40 Mio. €. Regelmäßige langjährige Messungen und ein technisches Gutachten an beiden Standorten haben ergeben, dass eine Gefährdung des Grundwassers aus heutiger Sicht nicht zu erwarten ist.
· Die Verzinsung der Rückstellungen 1994 - 2002 in Höhe von rund 101 Mio. € wird ebenfalls nicht benötigt. Die Verzinsung 2003 - 2004 ist bereits in den aktuellen Tarifen gebührensenkend berücksichtigt.
Der Vorstandsvorsitzende der BSR, Gerhard Gamperl, erklärte zu dem Gutachten: "Aufgrund des notwendigen höheren technischen Standards für die Abfallentsorgung ab 2005 sind bundesweit Gebührenerhöhungen unvermeidlich. Einen solchen Gebührensprung können die BSR durch Steigerung ihrer Effizienz und durch die teilweise Auflösung der Rückstellungen abmildern".
Die BSR haben mit dem Gutachten der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young die Grundlage geschaffen, um die Kosten für die Deponiesanierung zeitnah und transparent anpassen zu können. Senator Wolf und die Vorstände wiesen ausdrücklich darauf hin, dass in den nächsten 10 Jahren die Investitionen von über 200 Mio. € im Zusammenhang mit der Sanierung der Deponien einen positiven Effekt für die Wirtschaft haben und gleichzeitig dem Umweltschutz dienen.
Der Vorstand für Abfallwirtschaft und Reinigung, Vera Gäde-Butzlaff sagte anlässlich der Präsentation des Gutachtens: "Die Deponien werden am 31. Mai 2005 stillgelegt. Das ist eine gute Nachricht für die Umwelt. Obwohl ausreichend Geld vorhanden ist, haben wir bei dem Gutachten den Fokus darauf gelegt, alle unter dem Ziel einer ordnungsgemäßen Deponiersanierung möglichen Kostensenkungen einzubeziehen."
Die BSR beabsichtigen, die nicht benötigten Rückstellungen im Laufe von fünf Jahren gebührensenkend in den zukünftigen Tarifkalkulationen einzusetzen. Nach Aussagen des Gutachtens ist der Zeitraum von fünf Jahren gerechtfertigt. Dies erfolgt im Sinne der Gebührenstetigkeit, also um im Interesse der Kunden Gebührensprünge zu vermeiden.
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