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In seinem Urteil vom 21. Dezember 2006 gibt das Landgericht Berlin der Klage der BSR gegen den Focus recht. Der Focus muss unzutreffende Darstellungen in einer Geschichte vom 14. August 2006 mit dem Titel „Herr Wolf und die Albaner“ korrigieren.

Wirtschaftssenator Harald Wolf, die BSR und ALBA hatten bereits im August - nach erscheinen des Artikels - eine einstweilige Verfügung gegen den Focus erwirkt, die dem Focus untersagte, zu verbreiten, „dass die landeseigene BSR zugunsten der Entsorgungsfirma ALBA auf ein Millionengeschäft verzichtet habe und, dass dies wegen des Verdachtes der Untreue auch die Staatsanwaltschaft interessiere.“  Des Weiteren wurde dem Focus unter anderem untersagt, zu verbreiten, für ALBA’s Problem mit dem Müll fände sich so eine Lösung, die der Firma sogar noch Millionen in die Kasse spüle.

In den letzten Tagen des vergangenen Jahres entschied das Landgericht Berlin auch über die  Richtigstellungsklage und gab dieser Klage aus dem Sommer 2006 statt (nicht rechtskräftig). In der Urteilsbegründung des Landgerichtes heißt es unter anderem mit Bezug auf die Ablehnung der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen wegen Untreue auf zu nehmen:

„Unter Berücksichtigung der wirklichen Tatsachen dieses Falls kann keinesfalls angenommen werden, dass die von der BSR abgeschlossenen Verträge pflichtwidrig waren. Es ist auch nicht erkennbar, inwieweit der BSR ein Schaden entstanden sein könnte. Die Vorstellung, die BSR habe ohne Beteiligung des Konzerns ALBA AG die gleichen Müllmengen unmittelbar an die MEAB und ihre Aufbereitungsanlage in Schöneiche weitergeben können und hierbei wesentlich Geld gespart, ist unrealistisch.
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Da die Vertragsgestaltungen einschließlich der Zwischenlösung bis zur Inbetriebnahme der MPS Pankow aufgrund transparenter Ausschreibung erfolgt sind, kommt auch unter keinem Gesichtspunkt Betrug in Frage. Beide Vertragsparteien kannten alle wesentlichen Grundlagen des Vertragswerkes. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Behauptung Senator ...., Harald Wolf, sei Täter entsprechender Straftaten, abwegig ist.“

Sollte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bestand haben, muss der FOCUS noch eine Richtigstellung gleicher Größe und Platzierung wie der Ausgangsartikel abdrucken:

 Im FOCUS vom 14. August 2006 verbreiten wir auf S. 28/29 unter der Überschrift „Herr Wolf und die Albaner" über die Berliner Stadtreini-gungsbetriebe unzutreffende Darstellungen:
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Dazu stellen wir fest: Das Berliner Abgeord-netenhaus hat im Jahre 2003 beschlossen, dass die BSR den Teil der Abfälle, der nicht in der BSR-eigenen Abfallverbrennungsanlage Ruhleben behandelt werden kann, ausschrei-ben muss. Der Zuschlag wurde unter Beach-tung der in der Ausschreibung genannten Kriterien für das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Eine Beauftragung der MEAB zu den im Artikel genannten Konditionen hätte im Übrigen ein entsprechendes Angebot der MEAB im Rahmen der verfahrensoffenen Ausschreibung vorausgesetzt. Ein solches Angebot gab es nicht. Die Verträge sind Anfang diesen Jahres vom Landesrechnungshof geprüft und nicht beanstandet worden.

Die Redaktion