Unter Hinweis auf den Verdacht der Bestechung hatte die Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Hausdurchsuchung bei der BSR durchgeführt. Dabei ging es um ein EU-weites Vergabeverfahren zur Modernisierung der Müllverbrennungsanlage Ruhleben. In diesem Zusammenhang sollen einem Bieter unzulässiger Weise Informationen gegeben worden sein. Durchsucht wurde das Büro des für den Einkauf zuständigen Finanzvorstandes Dr. Lothar Kramm
Die BSR stellt zu diesem Vorgang klar:
Die erhobenen Vorwürfe sind bereits aufgrund der gegebenen Sachlage nicht nachvollziehbar. So ist das Vergabeverfahren zur Modernisierung der Müllverbrennungsanlage - auf dessen Ausgang eingewirkt worden sein soll - derzeit noch nicht gar nicht abgeschlossen. Bisher hat noch nicht einmal die Angebotseröffnung stattgefunden. Vor allem aber ist der Bieter, der angeblich bevorteilt werden soll, bereits seit geraumer Zeit nicht mehr an dem Vergabeverfahren beteiligt. Grund waren offenbar seitens der BSR unverhandelbare Eckpunkte der künftigen Verträge. Diese Eckpunkte beinhalten vor allem, dass Risiken vom potentiellen Auftragnehmer und nicht von der Stadtreinigung und damit von den Gebührenzahlern getragen werden. Wer diese Bedingungen nicht akzeptieren will oder kann, muss aus dem Verfahren aussteigen, was in diesem Fall passiert ist. Auch sind die Vorwürfe gegen den Finanzvorstand nicht nachvollziehbar, der zwar formal für den Einkauf zuständig ist, im Vergabeverfahren selbst aber keine operative Rolle spielt.
Das Vergabeverfahren folgt - wie auch schon das große Vergabeverfahren zur Entsorgung von 460.000 Tonnen Berliner Restmüll - den gesetzlichen Vorgaben. Um weiteren Schaden für Personen und Unternehmen zu vermeiden, ist die BSR an einer schnellen Aufklärung der unverständlichen Vorwürfe interessiert und unterstützt die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen.
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