
So verpflichten wir uns der Nachhaltigkeit
Der BSR liegt Nachhaltigkeit am Herzen. Deshalb verpflichten wir uns schon seit 2012 dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Ab 2028 gilt für die BSR die Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU, die Corporate Sustainability Reporting Directive, welche den DNK-Bericht ablöst.

Nachhaltigkeitsberichte der BSR
Den ersten Nachhaltigkeitsbericht haben wir 2009 veröffentlicht. Seither sind vier weitere Berichte erschienen, zuletzt 2023. Darin stellen wir unsere Ziele und Maßnahmen in den Bereichen Environment, Social Responsibility und Governance (ESG) vor – und belegen unsere Fortschritte mit umfangreichen Kennzahlen. Der jüngste Bericht wurde ausschließlich online veröffentlicht.
Alle Nachhaltigkeitsberichte der BSR
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex
Zusätzlich zu unseren Nachhaltigkeitsberichten veröffentlichen wir seit 2012 die Erklärungen zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), einem Berichtsformat des Rates für Nachhaltige Entwicklung. Die BSR war das vierte Unternehmen insgesamt und das erste öffentliche Unternehmen, das eine DNK-Erklärung abgegeben hat. Die sechste und jüngste DNK-Erklärung berichtet über das Geschäftsjahr 2022.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist ein Standard für Transparenz im Nachhaltigkeitsmanagement von Unternehmen. Er schafft Verbindlichkeit durch eine vergleichbare Darstellung unternehmerischer Verantwortung. 20 Indikatoren beschreiben ökologische und soziale Merkmale sowie Aspekte der Unternehmensführung im Rahmen von ESG.
Die Anwendung des Nachhaltigkeitskodex ist freiwillig und wird in Form einer Entsprechenserklärung veröffentlicht. Darin berichten die Unternehmen über die Einhaltung (comply) der Kodex-Kriterien bzw. erläutern Abweichungen (explain).
Alle Erklärungen werden vom Rat für Nachhaltige Entwicklung auf der Internetseite des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (Link zu externer Website, öffnet in neuem Tab) veröffentlicht.
Ab 2028 wird der DNK-Bericht abgelöst durch die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine verpflichtende Berichterstattung, welche von der EU gefordert wird.
Über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Bisher hat die BSR über die nichtfinanziellen Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit getrennt berichtet. Die CSRD der EU verpflichtet künftig Unternehmen ab einer bestimmten Größe – darunter fällt auch die BSR – über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit gleichgesetzt mit den finanziellen zu berichten. Im ersten Schritt fordert die CSRD eine sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse, um die relevanten ökologischen, sozialen und unternehmenspolitischen Themen zu identifizieren – auch ESG-Themen genannt.
Zu den als relevant identifizierten Themen wird dann nach dem „European Sustainability Reporting Standard“ (ESRS) berichtet. Dieser Bericht wird künftig als Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht des Geschäftsberichts der BSR veröffentlicht. Die erste Nachhaltigkeitserklärung wird 2027 für das Berichtsjahr 2026 für den Senat von Berlin als Eigentümer erstellt. Die erste Veröffentlichung im Lagebericht erfolgt 2028 für das Geschäftsjahr 2027.
Dazu Markus Spitznagel, Nachhaltigkeitsbeauftragter der BSR:
Die BSR begreift auch diese neue Anforderung als Chance und arbeitet mit einem Projektteam aus allen Bereichen der BSR und der Töchter an der Umsetzung. Durch die CSRD werden Umwelt- und soziale Aspekte noch besser als bisher in die Prozesse der BSR integriert.
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