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Präambel

 

Die Partner sind sich darin einig, dass eine moderne Abfallentsorgung eine umfassende Dienstleistung darstellt. Diese Dienstleistung soll den gewachsenen Ansprüchen der Mieter an Sauberkeit, Komfort und Service entgegenkommen.

Die Partner sehen in der vorliegenden Vereinbarung eine wesentliche Voraussetzung für eine optimale Ausgestaltung der Nutzung der Recyclinghöfe im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen.

Die Anlieferung von Abfällen aus privaten Haushalten oder nicht gewerblichen Einrichtungen erfolgt auf den BSR-Recyclinghöfen, durch die Beschäftigten oder Beauftragten des Verwalters/ Vermieters oder Eigentümers selbst. Diese können sein: Verwaltung/Genossenschaft/Hausverwaltung/Behörde/e.V.

 

Voraussetzungen für die Beantragung der Hausmeisterkarte sind:

  • Antragssteller ist der Verwalter/Vermieter/Eigentümer
  • Eine bestehende und regelmäßige hoheitliche Abfallentsorgung in Berlin
  • Inhaber der Karte können Beschäftigte oder Beauftragte, im Rahmen des Hausmeisterservices, des Antragsstellers sein.
  • Es handelt sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie aus nicht gewerblichen Einrichtungen.

Notwendige Daten und Handhabung für die Hausmeisterkarte

  • Firma/ Einrichtung
  • Vorname und Nachname des Anliefernden sowie ein Foto
  • Firmenlogo im digitalen Format

Die Karte ist personengebunden und nicht übertragbar.

Die Karte identifiziert die Anliefernden bei den Beschäftigten des Recyclinghofes. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Karteninhaber ist der BSR unverzüglich, spätestens 14 Tage nach der Beendigung in Textform anzuzeigen, um eine Sperrung der Karte veranlassen zu können Diese Information senden Sie bitte an Kunden@BSR.de. Beim Kartenverlust ist eine unverzügliche schriftliche Information an Kunden@BSR.de notwendig. Die Karten werden dann gesperrt.

Alle Abfälle aus dem gewerblichen Bereich sind von der Anlieferung ausgeschlossen.

 

Es gelten die aktuellen Satzungen und Gebühren der Berliner Stadtreinigungsbetriebe sowie die Benutzerordnung für die Recyclinghöfe einschließlich der Annahmebedingungen für die Anlieferung von Abfällen an den Recyclinghöfen (www.BSR.de/Recht). Die vorgegebenen Mengenbegrenzungen sind zu beachten.

 

Die Hausmeisterkarte wird zeitlich unbefristet ausgegeben, kann jedoch von der BSR jederzeit widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs ist die Hausmeisterkarte unaufgefordert zurückzugeben.