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Team Orange steigert den Wohlfühl-Effekt im Grünen

Bei der Grünanlagenreinigung im Einsatz: BSR-Mitarbeiterin Sabine Splawski © BSR

Die BSR hat am 1. Juli 2024 die Reinigung weiterer Grünanlagen übernommen: Die Zahl der von der BSR gesäuberten Parks ist von bisher 79 auf jetzt 102 Parks gewachsen; die Anzahl der vom Team Orange geputzten Spielplätze hat von bislang 85 auf nun 135 Spielplätze zugenommen. Damit reinigt die BSR derzeit insgesamt 237 der etwa 2.500 Berliner Grünanlagen – und leistet einen zusätzlichen Beitrag zum Wohlfühlen im Draußen-Zuhause. Die große Mehrzahl der Grünanlagen wird weiterhin von den bezirklichen Grünflächenämtern gereinigt. Auch die Zahl der Forstreviere, in denen Schwerpunktbereiche von der BSR gesäubert werden, ist mit dem 1. Juli 2024 von bisher 17 auf jetzt 19 Forstreviere angewachsen. 

Die Auswahl der neu hinzugekommenen Reinigungsgebiete erfolgte in enger Abstimmung mit den Bezirken und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Es handelt sich hierbei um Flächen, die von „besonderer Bedeutung für die Stadtsauberkeit“ sind. Die Erweiterung der BSR-Grünanlagen- und Forstreinigung soll für mehr Sauberkeit, Sicherheit und Lebensqualität sorgen. Denn die zunehmende Nutzung des öffentlichen Raums als „Wohnzimmer im Grünen“ geht auch mit Herausforderungen insbesondere bei der Stadtsauberkeit einher. 

Rechtsgrundlage für den Aufwuchs der Grünanlagen- und Forstreinigung ist die novellierte „Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen“. In dieser Rechtsverordnung sind alle Grünanlagen und Waldflächen, die von der BSR gesäubert werden, namentlich aufgeführt:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/aiz-jlr-Gr%C3%BCnErhWaldReinVBErahmen%4020240701 

Die BSR reinigt die von ihr betreuten öffentlichen Grünanlagen bedarfsgerecht, d.h. in Abhängigkeit von Wetterverhältnissen, Besucherandrang und Verschmutzung. Grundsätzlich gilt: Je schöner das Wetter, desto mehr Besuchende, desto mehr Müll – und desto mehr Reinigungskräfte. Die BSR-Einsatzkräfte säubern die Wege, reinigen die Rasen- und Spielflächen und leeren die Abfalleimer. Wenn es erforderlich ist, stellen sie bei besonders hohem Müllaufkommen in den jeweils betroffenen Bereichen auch vorübergehend zusätzliche Abfallbehälter auf. 

Mit der Übernahme der Reinigung weiterer Grünanlagen will die BSR – mit dem Senat und den Verantwortlichen in den Bezirken – gemeinsam vorangehen: Während sich Team Orange um die Sauberkeit kümmert, können sich die Bezirke auf die gärtnerische Pflege konzentrieren – eine sinnvolle Aufgabenteilung, von der alle profitieren. 

Die Reinigung ausgewählter Grünanlagen durch die BSR startete im Jahr 2016 mit einem Pilotprojekt zur Säuberung mehrerer Parks („Pilotprojekt Parks“). In 2018 übernahm die BSR im Rahmen dieses Pilotprojekts die Verantwortung für die Sauberkeit von weiteren Parks. Parallel wurde in einem anderen Pilotprojekt die Reinigung von Schwerpunktbereichen einiger Forstreviere getestet („Pilotprojekt Forsten“). Nachdem im Berliner Betriebegesetz, im Straßenreinigungsgesetz und mit einer Rechtsverordnung die entsprechenden rechtlichen Grundlagen geschaffen worden waren, wurden die Pilotprojekte Parkreinigung und Forstreinigung Anfang 2021 in den Regelbetrieb überführt („Regelbetrieb Parks und Forsten“). 

Ein weiterer Aufwuchs der BSR-Grünanlagenreinigung erfolgte im April 2024 mit 85 Spiel-plätzen. Mit dem 1. Juli 2024 sind bei den Grünanlagen zusätzliche 23 Parks und weitere 50 Spielplätze hinzugekommen. Bei der Forstreinigung umfasste der Aufwuchs zum 1. Juli 2024 Schwerpunktbereiche in zwei zusätzlichen Forstrevieren. Für eine nachhaltige Verbesserung des Sauberkeitszustands in Grünanlagen und Forsten bleibt es außerdem wichtig, dass die BSR-Reinigungstätigkeit durch konsequente ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen unverbesserliche Müllsünder/-innen flankiert wird. 

Rechtliche Grundlagen der BSR-Grünanlagen- und Forstreinigung:
https://www.bsr.de/assets/downloads/Berliner_Betriebegesetz_2020.pdf 
https://www.bsr.de/assets/downloads/StrReinG_2021.pdf 
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/aiz-jlr-Gr%C3%BCnErhWaldReinVBErahmen%4020240701

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