Die BSR verantwortet den Winterdienst auf Fahrbahnen, Radstreifen und Fußgängerüberwegen. Hinzu kommen Haltestellen, Radwege sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen. Wichtig: Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger zuständig.
Oberste Priorität beim BSR-Winterdienst haben Stadtautobahnen, Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Erst wenn diese Straßen abgearbeitet sind, kommen Nebenstraßen an die Reihe. Auch Fußgängerüberwege werden vorrangig bearbeitet.
Die Einsatzmaßnahmen werden auf Basis von Wetterdienst- und Straßenzustandsinformationen festgelegt. Die BSR-Beschäftigten sind in der Regel in zwei Schichten unterwegs – bei extremen Wetterlagen rund um die Uhr.
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