Mülltonnen-Zugänge: Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es wichtig, dass die Zugänge zu den Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eisfrei sind, und zwar mindestens in der Breite eines Müllbehälters. Zudem sollte der Schnee von den Tonnen entfernt werden. Kleiner Tipp für die Biotonne, damit der Bioabfall nicht anfriert, einfach altes Zeitungspapier zum Einwickeln verwenden.
Gehwege: Auf Gehwegen müssen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Zudem ist der Gehwegbereich mit abstumpfenden Mitteln zu streuen, z.B. Splitt oder Sand. Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und sind bußgeldbewehrt.
Privatstraßen: Auch auf Privatstraßen sind Anlieger- und Grundstückseigentümer verpflichtet, Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.
Weitere Informationen zum Thema Winterdienst und den Pflichten von Anliegern finden Sie hier.
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