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Bei geringerem oder nur zeitweise anfallendem Abfall bieten wir Ihnen mit saisonal beschränkten Abfuhren und unseren Nachbarschaftstonnen ebenfalls maßgeschneiderte Lösungen. 

Zusatzentleerungen und Sonderabfuhr

Bei höherem Restabfall-/Hausmüllaufkommen: Zusatzentleerungen und Sonderabfuhren durch die BSR

Bei Zusatzentleerungen leeren wir Ihre Mülltonnen zusätzlich zum normalen Turnus. Bei der Sonderabfuhr stellen wir Ihnen einen oder mehrere Extra-Sammelbehälter auf den Standplatz Ihrer Tonnen. Für beide Services erheben wir eine zusätzliche Gebühr. 

Bei einer Zusatzentleerung leeren wir Ihren Abfallbehälter zusätzlich zum normalen Turnus. Dafür erheben  wir folgende Gebühren:

Leistungsgebühren für die Zusatzentleerung EUR
60 Liter 20,11
120 Liter 21,17
240 Liter 22,51
660 Liter 32,57
1.100 Liter 39,40

Es gelten die aktuellen Gebühren und Satzungen der BSR.

Gebührenpflichtige Transportleistungen nach § 25 Abs. 1 erbringen die BSR weiter nur für Ladestellen, die vor dem 1. Januar 2019 eine Ladestellen- und Standplatzbestätigung der BSR erhalten haben (Bestandsladestellen).

Wünschen Sie für die Entsorgung Ihres Abfalls vorübergehend zusätzliche Tonnen, können Sie uns mit einer Sonderabfuhr beauftragen. Hier fallen sowohl Gebühren für die Abfuhr der Tonnen, als auch für deren Bereitstellung an (Behälterwechselgebühr).

Leistungsgebühren für die Sonderabfuhr EUR EUR
Bereitstellung
60 Liter 20,11 zzgl. 20,45
120 Liter 21,17 zzgl. 20,45
240 Liter 22,51 zzgl. 20,45
660 Liter 32,57 zzgl. 40,90
1.100 Liter 39,40 zzgl. 40,90

Es gelten die aktuellen Gebühren und Satzungen der BSR.

Gebührenpflichtige Transportleistungen nach § 25 Abs. 1 erbringen die BSR weiter nur für Ladestellen, die vor dem 1. Januar 2019 eine Ladestellen- und Standplatzbestätigung der BSR erhalten haben (Bestandsladestellen).

Bei geringerem Müllaufkommen: Saisonalabfuhren und Nachbarschaftstonnen

Sollte bei Ihnen nur zu bestimmten Jahreszeiten Abfall anfallen, zum Beispiel in Ihrem Schrebergarten, können Sie uns mit Saisonalabfuhren beauftragen. Bewohnerinnen und Bewohner direkt nebeneinander liegender Ein- und Zweifamilienhäuser können zudem zur gemeinsamen Nachbarschaftstonne wechseln.

Wenn Sie eine Datsche, einen Schrebergarten oder eine andere Immobilie nur zeitweise im Jahr nutzen, beantragen Sie die Saisonalabfuhr der dort anfallenden Abfälle.Sprechen Sie uns an. 

Bei geringerem Abfallaufkommen: die Nachbarschaftstonne

Bewohnerinnen und Bewohner direkt nebeneinander liegender Einfamilienhäuser können zudem zur gemeinsamen Nachbarschaftstonne wechseln.

Damit können Hausmüll- und Bioabfall-Tonnen von beiden Parteien gemeinsam genutzt werden. Voraussetzung: Die Grundstücke liegen direkt nebeneinander.

Als Nachbarschaftstonne bieten wir ausschließlich 120-Liter-Behälter an. Der Antrag zum Wechsel muss von beiden Eigentümern gemeinsam gestellt werden. Eine der beiden Parteien empfängt den Gebührenbescheid und erteilt uns eine Einzugsermächtigung. Wie Sie die Gebühr untereinander aufteilen, entscheiden Sie selbst.

Bei höherem Biogut-Aufkommen: Zusatzentleerungen und BSR-Laubsäcke

Wenn bei Ihnen größere Mengen Bioabfall entstehen und nicht mehr in Ihre Tonne passen, können Sie eine Zusatzentleerungen beantragen. Zur Entsorgung von Gartenabfällen greifen Sie alternativ auf die BSR-Laubsäcke zurück.

Für größere Mengen Bioabfall, die das Volumen Ihrer Behälter überschreiten, können Sie Zusatzentleerungen beantragen. Dafür erheben wir je nach Tonnengröße folgende Gebühren:

Leistungsgebühr für die Zusatzabfuhr EUR
Bioabfall-Tonne 120 l 17,14
Bioabfall-Tonne 240 l 17,37

Haben Sie zuviel Laub, um es auf Ihrem Grundstück zu kompostieren?

Dann nutzen Sie den Laubsack der BSR:

Hier erhältlich
  • Auf den BSR Recyclinghöfen
Gebühren
  • 4,00 Euro/ Stück
Maximalgewicht
  • 25 kg/ Sack

Nach dem Befüllen stellen Sie den verschlossen Laubsack an den Straßenrand und melden die Abholung bitte anschließend bei unserem Service-Center unter der 7592-4900 gebührenfrei an.

Oder: bringen Sie den Laubsack zu einem unserer Recyclinghöfe. Sie erhalten pro Sack sogar 1,00 Euro zurück.

Es gelten die aktuellen Gebühren und Satzungen der BSR.

Gebührenpflichtige Transportleistungen nach § 25 Abs. 1 erbringen die BSR weiter nur für Ladestellen, die vor dem 1. Januar 2019 eine Ladestellen- und Standplatzbestätigung der BSR erhalten haben (Bestandsladestellen).

Noch Fragen? Wir sind für Sie da!

Unser Service-Center erreichen Sie
montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr,
samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr.

Für alle Anfragen benutzen Sie bitte 
unser Kontaktformular.

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