Arbeitssicherheit und Brandschutz für Fremdfirmen und Auftragnehmer
Arbeitssicherheit wird bei der BSR großgeschrieben. Auftragnehmer, die im Bereich der BSR tätig werden, verpflichten sich die Arbeitssicherheitsvorschriften einzuhalten.
Jeder Auftragnehmer muss seine Beschäftigten über Risiken und Gefährdungen vor dem Einsatz auf BSR-Standorten informieren und unterweisen.
Das gilt insbesondere für die zu beachtenden Arbeitsschutzmaßnahmen und Brandschutzanforderungen. Dazu bietet die BSR mehrere Arbeitsschutzfilme an, die unter dem Motto „Betriebliche Sicherheit rundum“ für Unterweisungen zu verwenden sind.
Jeder Beschäftigte von Fremdfirmen, der auf einem BSR-Standort eingesetzt werden soll, muss den für seine Tätigkeit zutreffenden Arbeitsschutzfilm gesehen und die Inhalte verstanden haben. Darüber und über die tätigkeitsspezifische Unterweisung hinaus muss jeder Auftragnehmer einen schriftlichen Nachweis mit Unterschrift von jedem Beschäftigten führen.