Anlieferung von nicht gefährlichen Abfällen
Im Müllheizkraftwerk Ruhleben und in den Mechanischen Behandlungsanlagen Gradestraße können nicht gefährliche Abfälle entsorgt werden, die in Berlin anfallen. Abfälle anderer Herkunft werden nur nach vorheriger Prüfung durch die BSR-Abfallleitstelle angenommen.
Abfallerzeuger, bei denen die anfallende Menge 5 Tonnen je Abfallschlüssel und Kalenderjahr nicht übersteigt, können als Kleinanlieferer die Entsorgungsanlagen der BSR direkt nutzen.
Übersteigt die Abfallmenge pro Abfallschlüssel 5 Tonnen im Jahr, ist für eine Anlieferung von Abfällen an die Entsorgungsanlagen der BSR eine Anlieferungserlaubnis vorgeschrieben, die bei der Abfallleitstelle der BSR eingereicht werden muss. In bestimmten Ausnahmefällen kann auch eine Analyse erforderlich werden.
Kontakt Abfallleitstelle
Sandra Brecz | Tel.: 030-7592-8187 |
Barbara Lenz |
Tel.: 030-7592-8188 |
Kevin Schack | Tel.: 030-7592-8186 |
Fax: 030-7592-8189 |
Bei Fragen zur Einstufung von Abfällen sowie zum Ausfüllen der Anlieferungserlaubnis steht Ihnen die Abfallleitstelle der BSR gerne zur Verfügung. Informationen über die in den Anlagen zugelassenen Abfallarten erhalten Sie ebenfalls von der Abfallleitstelle.
Wichtige Informationen über die Selbstanlieferung zu unseren beiden Werken in Ruhleben und Neukölln:
Öffnungszeiten | |
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Montags | 6.00–13.30 Uhr |
Dienstags | 6.00–13.30 Uhr |
Mittwochs | 6.00–13.30 Uhr |
Donnerstags | 6.00–13.30 Uhr |
Freitags | 6.00–13.30 Uhr |
Samstags | geschlossen |
Die Anlieferzeiten können auf 15:00 Uhr ausgeweitet werden, sofern Sie eine Kundenkarte besitzen und über eine Schüttvorrichtung am Fahrzeug verfügen.
Gebührenübersicht bei Selbstanlieferung
Für die Abfallbehandlung im MHKW wird eine Gebühr erhoben. Das sind die Zahlungsmöglichkeiten:
- Girokarte
- Gebührenbescheid/ Rechnung - mit vorhandener Kundenkarte.
Die Bezahlung vor Ort erfolgt ausschließlich bargeldlos mit Girokarte.
Die Gebühr für die Anlieferung von Abfällen für 2023/24 beträgt 180 Euro pro 1.000 Kilogramm. Die Mindestgebühr je Anlieferung beträgt 72 Euro und entspricht einer Menge von bis zu 400 Kilogramm. Größere Mengen werden proportional (Genauigkeit 20 kg) abgerechnet.
Bitte beachten Sie: Angelieferter Abfall darf aus technischen Gründen eine Seitenlänge von 0,50 Meter nicht überschreiten.
Noch Fragen?
Unser Service-Center berät Sie gern:
Tel. 030 7592-4900
Fax 030 7592-2262
Öffnungszeiten | |
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Montags | 06:00–19:00 Uhr |
Dienstags | 06:00–19:00 Uhr |
Mittwochs | 06:00–19:00 Uhr |
Donnerstag | 06:00–19:00 Uhr |
Freitags | 06:00–19:00 Uhr |
Samstags | geschlossen |
Für die Abfallbehandlung in den Mechanischen Behandlungsanlagen wird eine Gebühr erhoben. Das sind die Zahlungsmöglichkeiten:
- Girokarte
- Gebührenbescheid/ Rechnung - mit vorhandener Kundenkarte.
Die Gebühr für die Anlieferung von Abfällen beträgt 180 Euro pro 1.000 Kilogramm (2023/24). Die Mindestgebühr je Anlieferung beträgt 72 Euro und entspricht einer Menge von bis zu 400 Kilogramm. Größere Mengen werden proportional (Genauigkeit 20 kg) abgerechnet.
Bitte beachten Sie: Angelieferter Abfall darf aus technischen Gründen eine Seitenlänge von 1,50 Meter nicht überschreiten.
Noch Fragen?
Unser Service-Center berät Sie gern:
Tel. 030 7592-4900
Fax 030 7592-2262