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Die Speiseabfallentsorgung wird für Restaurants, Catering-Einrichtungen und Küchen, einschließlich Groß- und Haushaltsküchen, angeboten. Grundsätzlich können dabei alle Speisereste bis auf gebrauchte Speiseöle und Fette in der Tonne gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden.

Behälter Volumen Abholung Abstellplatz
(B x T) in m
120 Liter auf Abruf

0,50 x 0,60

240 Liter auf Abruf

0,60 x 0,80

Die Entsorgung und Abrechnung übernimmt unser Beteiligungsunternehmen BRAL Reststoff- Bearbeitungs GmbH. Bitte informieren Sie sich gern über Ihr individuelles Angebot. Auch für Speiseöle und -fette bietet die BRAL individuelle Lösungen.

Das darf rein:

Obst und pflanzliche Küchenabfälle

Reste zubereiteter tierischer Produkte wie Fleisch, Knochen, Blut, Eier, Milch, Fisch

Tee- und Kaffeesud samt Papierfilter

überlagerte Lebensmittel, unverpackt

Das darf nicht rein:

gebrauchte Speiseöle

Fette

Wichtige Hinweise und Informationen zur Abfallfraktion Speisereste vom Land Berlin

Bei gastronomischen Betrieben besteht für die getrennte Speiserest-Sammlung eine doppelte gesetzliche Pflicht: Nach der Gewerbeabfallverordnung, um eine hohe stoffliche Verwertung anstelle der Verbrennung zu erreichen, und nach der EU-Hygieneverordnung, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Daher darf auch die Bio-Tonne für diese Speisereste nicht genutzt werden.

Weiteres über die Abfallfraktion Speisereste -insbesondere für Hotel- und Gaststättengewerbe – erfahren Sie hier:

Wie trenne ich in meinem Gewerbebetrieb die Abfälle richtig?

Bitte informieren Sie sich, welche Abfälle in Gewerbebetrieben getrennt gesammelt werden:

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