Die Speiseabfallentsorgung wird für Restaurants, Catering-Einrichtungen und Küchen, einschließlich Groß- und Haushaltsküchen, angeboten. Grundsätzlich können dabei alle Speisereste bis auf gebrauchte Speiseöle und Fette in der Tonne gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden.
Behälter | Volumen | Abholung | Abstellplatz (B x T) in m |
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120 Liter | auf Abruf |
0,50 x 0,60 |
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240 Liter | auf Abruf |
0,60 x 0,80 |
Die Entsorgung und Abrechnung übernimmt unser Beteiligungsunternehmen BRAL Reststoff- Bearbeitungs GmbH. Bitte informieren Sie sich gern über Ihr individuelles Angebot. Auch für Speiseöle und -fette bietet die BRAL individuelle Lösungen.
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Das darf rein:
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Obst und pflanzliche Küchenabfälle
Reste zubereiteter tierischer Produkte wie Fleisch, Knochen, Blut, Eier, Milch, Fisch
Tee- und Kaffeesud samt Papierfilter
überlagerte Lebensmittel, unverpackt
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Das darf nicht rein:
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gebrauchte Speiseöle
Fette
Wichtige Hinweise und Informationen zur Abfallfraktion Speisereste vom Land Berlin
Bei gastronomischen Betrieben besteht für die getrennte Speiserest-Sammlung eine doppelte gesetzliche Pflicht: Nach der Gewerbeabfallverordnung, um eine hohe stoffliche Verwertung anstelle der Verbrennung zu erreichen, und nach der EU-Hygieneverordnung, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Daher darf auch die Bio-Tonne für diese Speisereste nicht genutzt werden.
Weiteres über die Abfallfraktion Speisereste -insbesondere für Hotel- und Gaststättengewerbe – erfahren Sie hier:
Wie trenne ich in meinem Gewerbebetrieb die Abfälle richtig?
Bitte informieren Sie sich, welche Abfälle in Gewerbebetrieben getrennt gesammelt werden: