Generell
Erfahrungsgemäß fallen in Schulen folgende Abfallfraktionen an:
- blau für Papier und Pappe
- gelb für Verpackungen
- grau für Restmüll
Ausnahmen stellen beispielsweise die Cafeteria oder das Lehrerzimmer dar, wo eine Bioabfallsammlung auch sinnvoll sein könnte.
Eine Markierung der Behälter mit Aufklebern entsprechender Logos sollten zur Erkennbarkeit der Behälter eingesetzt werden.
Tipp:
Damit das Farbleitsystem seinen Zweck erfüllen kann, muss es auf die gesamte in der Schule zum Einsatz kommende Sammellogistik, mit der Abfälle gesammelt und transportiert werden, übertragen werden. Das heißt konkret, dass die zur Kennzeichnung der einzelnen Abfallfraktionen verwendeten Farben sich nicht nur auf die Vorsortierbehälter, sondern auch auf die Mülltüten, die Abfallsammelsäcke der Reinigungsfirma, die Abfallbehälter auf dem Schulhof und die Hofstandgefäße der Entsorgerfirmen erstrecken müssen.
Im Schulgebäude
- In Klassenzimmer sind Papierbehälter und Behälter für Verpackungsabfälle mit jeweils 18 Litern sowie Restabfallbehälter mit 12 Litern Fassungsvermögen sinnvoll.
- In Kopierräumen reicht meist ein großer Papiereimer.
- In den Toilettenräumen ist ein Restabfallbehälter ausreichend, da Verpackungsabfälle kaum anfallen und Papierhandtücher in die Restabfallbehälter entsorgt werden.
- Im Lehrerzimmer kann ein kleiner Bio-Eimer für Kaffeefilter, Teebeutel oder andere kompostierbare Abfälle sinnvoll sein.
- Gibt es an der Schule eine Cafeteria, entweder in Eigenregie der Schule oder durch einen Pächter betrieben, so sind in den Räumen der Cafeteria alle drei Abfallbehälter aufzustellen. Anzahl und Größe der Abfallbehälter sollten hier dem Abfallaufkommen und der Größe des Raumes angepasst werden.
Tipp:
Es bietet es sich an, das Thema Abfalltrennung bereits bei der Ausschreibung „Facility Management“ mit aufzunehmen, so dass die vertraglichen Voraussetzungen für das Reinigungspersonal zur getrennten Entsorgung der Abfälle vorliegen. Zudem sollte das Thema im Leitbild der Schule verankert werden, in der Gesamtkonferenz kommuniziert werden sowie die operative Umsetzung in Dienstbesprechungen diskutiert werden. Die SchülerInnen sollten im Unterricht über entsp. Bildungsformate (siehe BSR-Lernreihe) an das Thema geführt und geschult werden. Die Abfalltrennung sollte sich flächendeckend auf alle Bereiche der Schule erstrecken, von den Klassenräumen über die Lehrerzimmer, Büroräume, Aufenthaltsräume, Cafeterien, Umkleideräume der Sporthallen bis hin zu den Schulhöfen. Als weiterer Erfolgsbaustein muss die Entleerung der aufgestellten Abfallbehälter zuverlässig organisiert sein. Dies können entweder die Abfallerzeuger selber tun, oder aber man überträgt diese Arbeit den Mitarbeitern der Reinigungsfirmen. Auch schulfremde Personengruppen (VHS-Gruppen, Sportvereine etc.) müssen bestmöglich über die Bemühungen der Schule zur Abfalltrennung informiert und zur Beteiligung motiviert werden.
Auf dem Schulhof
- Auf dem Schulhof sollten Behälter für Verpackungsabfälle und Restabfall aufgestellt werden.
- Das Farbleitsystem sollte auch auf dem Schulhof eingehalten werden.
- In vielen Schulen findet man auf dem Außengelände meist Standkörbe aus Draht oder an Pfosten gehängte Metallbehälter. Diese können mit wenig Aufwand, z.B. Umlackieren, dem Farbleitsystem der Schule angepasst und so zusammengruppiert werden, dass auf dem Schulhof Sammelinseln für Restabfall und die Leichtverpackungen entstehen. Durch die Bildung von Zweier-Inseln aus grauen und gelben Behältern ist gewährleistet, dass die Abfälle auch tatsächlich getrennt werden und nicht in den am schnellsten erreichbaren, nächstbesten Behälter wandern.
Tipp:
Die Behälter sollten oben geschlossen sein, damit Niederschläge oder Laub nicht hineingelangen. Die Einfüllöffnungen sollten groß genug sein für die einzufüllenden Abfälle. Sie sollten aber klein genug sein, um Vögeln möglichst wenig Anreiz zu bieten, hineinzufliegen. Die Ränder der Einfüllöffnungen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Behälter sollten witterungsbeständig sein. Pulverbeschichtete Stahlbehälter oder auch Konstruktionen aus glasfaserverstärktem Kunststoff bieten sich daher an. BSR kann Kontakte zu Lieferanten vermitteln.
In Turnhallen
- In Sportanlagen und in Turnhallen, die in Gebäuden untergebracht sind, sollten Behälter für Verpackungsabfälle und für Restabfall aufgestellt werden.
Eigenkompostierung
- Die Kompostierung der pflanzlichen Abfälle aus dem Schulgarten ist eine Selbstverständlichkeit.
- Was allerdings die pflanzlichen Reste der Pausenmahlzeiten betrifft, die im Normalbetrieb jeder Schule in größeren Mengen dezentral anfallen, so ist Vorsicht geboten. Denn die Kompostierung dieser Abfälle setzt ihre sortenreine Sammlung voraus und erfordert einen erheblichen logistischen Aufwand (Aufstellung, Entsorgung und Wartung entsprechender Vorsortierbehälter).
- Einfacher realisierbar ist die Kompostierung von Putz- und Schälresten, die in konzentrierter Form, etwa in einer Mensa oder Cafeteria, anfallen.
- Bei der Kompostierung gibt es vieles zu bedenken und einiges zu tun. Um eine auch auf lange Sicht zuverlässige Betreuung der Kompostierung sicherzustellen, müssen vor Beginn des Vorhabens unbedingt die Zuständig- und Verantwortlichkeiten verbindlich festgelegt werden.
Brandschutz, Flucht- und Rettungswege
- In Klassenräumen, Lehrerzimmern und Büroräumen eignet sich Kunststoff gut als Behältermaterial.
- Dagegen stellen Kunststoffbehälter in Fluren, Foyers, Aulen, Cafeterien und Mensen Brandlasten dar. Sie dürfen deshalb in diesen Räumlichkeiten nicht aufgestellt werden. Hier sind ausschließlich nicht brennbare Behälter mit selbstschließendem Deckel (z.B. Metall) zulässig. Kunststofftüten dürfen nicht eingehängt sein.
- Von Herstellern als „selbstlöschend“ bezeichnete Abfallbehälter werden von den bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichtsämtern und von den Feuerwehren in der Regel als nicht ausreichend brandsicher eingestuft.
- Wenn allerdings ein solcher Behältertyp im Rahmen der Prüfung für die Vergabe des GS-Zeichens (Geprüfte Sicherheit) durch einen Technischen Überwachungsverein (TÜV) eine entsprechende Brandprüfung bestanden hat, gilt er als brandsicher und darf aufgestellt werden. Im Zweifelsfall sollte immer ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Brandschutzbeauftragten des Bezirks geführt werden.
- Die in vielen Schulgebäuden aufgestellten Abfalltonnen für Altbatterien stellen eine Brandlast dar, wenn sie aus Kunststoff bestehen. Sie sollten daher entweder in geschlossenen Räumen oder aber außerhalb des Gebäudes aufgestellt werden.
- Flure sind Flucht- und Rettungswege. Die Breite von Rettungswegen muss mindestens einen Meter je 150 darauf angewiesene Benutzer betragen. Bestimmte Mindestbreiten dürfen jedoch nicht unterschritten werden.
- Die erforderlichen Flurbreiten dürfen durch die Aufstellung von Abfallbehältern nicht eingeengt werden.
Mindesbreiten von Rettungswegen |
Flure in Unterrichtsbereichen |
2,00 m |
Flure in Unterrichtsbereichen, auf die weniger als 180 Benutzer angewiesen sind |
1,25 m |
Treppen in Unterrichtsbereichen |
1,25 m |
sonstige Rettungswege |
1,00 m |